Schwulissimo hilft:
Antonio S., 41 Jahre, aus Eckernförde:
Hallo Martin,
vor einigen Monaten wurde bei mir eine schwere Krankheit festgestellt. Ich habe schon in meiner Jugend eine Lebensversicherung und eine private Rentenversicherung abgeschlossen. Muss ich jetzt zwingend beiden Informationen zu meinem geänderten Gesundheitszustand zukommen lassen bzw. sie regelmäßig informieren? Außerdem bin ich unsicher, was im Falle meines Todes mit den Auszahlungsbeträgen passiert.
Hallo Antonio,
was die Lebensversicherung angeht, musst Du Deinen Gesundheitszustand nicht melden, sofern Du nur Dein Leben versichert hast. Hast Du noch andere Leistungen versichert, die evtl. zu Lebzeiten gezahlt werden (z.B. eine Berufsunfähigkeitsrente) bist Du verpflichtet, das der Versicherung zu melden. Die Rentenversicherung, sofern hier keine Risikozusatzversicherungen vereinbart sind, ist von Deinem Gesundheitszustand nicht betroffen. Die Auszahlung im Falle Deines Todes gilt als Erbe und unterliegt somit der Erbschaftssteuer. Hier gibt es je nach Art des Erben (Familienangehöriger oder nicht) unterschiedliche Freibeträge, über die hinaus erst eine Erbschaftssteuer anfällt. Der Erbschaftssteuerfreibetrag für Lebenspartner beträgt z.B. 500.000 Euro. Bist Du mit Deinem Lebenspartner nicht als Lebensgemeinschaft eingetragen, verringert sich dieser Freibetrag auf 20.000 Euro. Das Vermögen über diesen Freibetrag hinaus wird nach dem gültigen Erbschaftssteuertarif versteuert. (mr)
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03.11.2009  Schwulissimo hilft:
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