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Mutter, Mutter, Kind // © Juanmonino

Mutter, Mutter, Kind Wenn gleichgeschlechtliche Paare eine Familie gründen wollen

js - 07.02.2018 - 09:00 Uhr

Viele gleichgeschlechtliche Paare haben einen Kinderwunsch. Einige davon haben sich vielleicht schon mit dem Thema Insemination (Samenübertragung) beschäftigt, sind beim Recherchieren jedoch darauf gestoßen, dass sie dafür ins Ausland fahren müssen. Allgemein sind viele Fakten dazu unklar. Deshalb haben wir mit Dr. med. David Peet gesprochen. Er ist Geschäftsführer der Berliner Samenbank und Facharzt für Gynäkologie und Geburtshilfe, Gynäkologische Endokrinologie und Reproduktionsmedizin. Er hat uns ein paar Fragen beantwortet und für Klarheit bei gleichgeschlechtlichen Paaren gesorgt.

Viele gleichgeschlechtliche Paare oder alleinstehende Frauen fahren ins Ausland, um dort eine Insemination durchführen zu lassen, weil diese bei deutschen Samenbanken nicht möglich ist. Warum ist es bei der Berliner Samenbank dennoch möglich?
Es ist in Berlin möglich gleichgeschlechtliche Paare zu behandeln, weil es hier das ärztliche Standesrecht nicht untersagt. In anderen Bundesländern ist das eben anders. Da traut sich dann keiner ran, weil keiner möchte sich strafbar machen. Es ist nicht verboten, aber es verstößt eben in den meisten Bundesländern gegen das ärztliche Standesrecht. In Berlin ist es erlaubt und deshalb machen wir es auch.

Welche Voraussetzungen muss ein gleichgeschlechtliches Paar für eine Insemination erfüllen?
Die Frau muss natürlich prinzipiell fruchtbar sein. Dann schicken wir das Paar mit einem Notarvertrag zu einem Notar, und zwar egal, ob sie verheiratet oder unverheiratet sind. So, wie wir es auch bei heterosexuellen Paaren machen, um einen Vertrag zu unterschreiben. Dort werden dann die juristische Lage und die Kosten erklärt. Eine Frau muss sich als Wunschmutter und die andere als Co-Mutter registrieren lassen. Außerdem ist es heute noch nötig die Stiefkind-Adoption durchzuführen. Das wird dann auch in diesem Vertrag beschrieben und sie wird verpflichtet, diese Stiefkind-Adoption dann auch durchzuführen. Das geschieht einfach im Interesse, des Rechtes des Kindes. Sobald der Notarvertrag vorliegt, kann mit der Behandlung begonnen werden.

Macht das jeder Notar?
Nein, manche haben sich ein wenig. Wobei wir den Paaren immer sagen, dass es nur um die Unterschriftsbeurkundung geht. Das heißt, es kann ein beliebiger Notar sein, der muss einfach nur sehen, dass Frau Meier und Frau Müller sich ausweisen können, dann unterschreiben sie. Das ist uns genug.
 

Dr. med. David Peet, Geschäftsführer der Berliner Samenbank und Facharzt für Gynäkologie // © Archiv

Was ändert sich mit dem Samenspenderregistergesetz?

Es erlangt am 01. Juli 2018 Rechtskraft und hat verschiedene Folgen. Eine davon ist, dass alle behandelten Paare an ein Zentralregister gemeldet werden. Dazu die Spender. Die andere Folge ist, dass ab Gesetzeskraft der Spender nicht mehr juristisch als Vater festgestellt werden kann. Nur noch als genetischer Vater. Man kann also herausfinden, dass der Spender der genetische Vater ist, aber er hat keine finanziellen Konsequenzen mehr zu befürchten, so wie das bisher theoretisch noch der Fall ist. Außerdem dürfen nur noch Spendersamen verwendet werden, die auf entsprechende Weise gewonnen, gekennzeichnet wurden und die Spender nach entsprechender Aufklärung eingewilligt haben. Das heißt, ab dem Moment dürfte es nicht mehr möglich sein, ausländische Proben zu verwenden, weil die natürlich der deutschen Gesetzgebung nicht entsprechen werden, weil die notwendige Aufklärung nicht gegeben ist. Auch jetzt ist schon so, dass alle deutschen Zentren von den jeweiligen Gesundheitsämtern angeschrieben wurden, dass sie zum Beispiel von der European Sperm Bank keine Samen mehr verwenden dürfen. Das wird dann ganz strikt sein. Ein Zentrum, welches es dann doch tut, muss mit Bußgeldzahlungen rechnen.

Wie hoch sind die Chancen bei einer Insemination schwanger zu werden?
Das ist von vielen Faktoren abhängig. Hauptsächlich vom Alter der Frau. Also wenn sie zwischen 25 und 35 Jahre alt ist und gesund ist, kann sie wie biologisch normal, mit einer Chance von 12 bis 15 Prozent rechnen. Ist sie 35 bis 40 Jahre alt, geht es auf 10 Prozent runter. Und wenn sie über 40 ist, kann sie eigentlich nur noch mit 8 oder 9 Prozent pro Zyklus rechnen. Wegen der schlechteren Schwangerschaftsraten bei den Frauen ab 40, machen wir das üblicher Weise so, dass wir den Frauen gleich raten, sich zu überlegen eine Reagenzglasbefruchtung zu machen. Pro Zyklus und pro Aufwand, also frei nehmen und eventuell weite Anreise, haben sie dann eine deutlich höhere Schwangerschaftsrate zu erwarten. Mit einer Reagenzglasbefruchtung haben sie gleich eine Rate, wie sie sie sonst nur mit vier oder fünf Inseminationen zu erwarten haben.


Welche Kosten entstehen dabei? Gibt es, wie bei heterosexuellen Paaren auch, die Möglichkeit, dass die Krankenkasse die Kosten übernimmt?
Derzeit ist es noch nicht möglich, dass die gesetzliche Krankenkasse irgendwelche Kosten dabei übernimmt. Dazu muss es erst eine Gesetzesänderung geben. Das wird den Krankenkassen natürlich so lange wie möglich Recht sein, dass es nicht geschieht. Bei den Privaten ist es ähnlich. So eine Samenübertragung kostet in der entsprechenden Praxis so 300 bis 400 Euro. Dazu kommen die Samenproben mit 400 bis 500 Euro. Man kann für eine Insemination mit Kosten von 800 bis 900 Euro rechnen. Bei einer Reagenzglasbefruchtung sieht das etwas anders aus. Da kommt man insgesamt ungefähr auf 4000 Euro. Wenn man aber mehrere Inseminationen ohne Erfolg durchführt, dann kommt man ungefähr auf den gleichen Preis.

Wie viele Inseminationen werden durchgeführt, bevor man sagt, dass es vielleicht einfach nicht funktioniert?
Eine gesunde Frau sollte mindestens vier bis sechs Inseminationen probieren, bevor man dann eventuell zur Reagenzglasbefruchtung übergeht.

Können Frauen sich den Spender aussuchen?
Es gibt verschiedene Möglichkeiten. Sie können uns beauftragen einen Spender auszusuchen, der optisch in die Familie passt oder der Co-Mutter ähnlich sieht. Sie können uns auch Fotos von Männer-Typen schicken, zum Beispiel Schauspieler, Politiker oder Sportler. Dann schauen wir uns die Spender an und suchen aus. Dann würden wir eine Vorauswahlliste von vier bis sechs Kandidaten machen, wo erstmal nur Haarfarbe, Augenfarbe, Körpergröße, Gewicht, Blutgruppe und Beruf angegeben ist. Wenn das dem Paar noch nicht reicht, dann kann man noch erfahren, warum er spendet, ob er sich bereit erklärt, das Kind schon vor dem sechzehnten Lebensjahr mal kennenzulernen oder ein Kinderfoto des Spenders zu sehen.

Also kann man Ihnen ein Bild von George Clooney geben, wenn der Spender optisch so aussehen soll?
Ja. Natürlich haben wir keinen Spender, der wie George Clooney aussieht, aber man kann schauen, in welche Richtung Mann es gehen soll.
 

Ann-Kathrin Hosenfeld, Laborleiterin bei der Arbeit // © Archiv

Wie läuft das für den Spender ab? Bekommt er Bescheid, wenn sein Samen verwendet wurde?
Nein, darauf verzichtet er ausdrücklich. Manchmal fragen die Spender nach ein paar Jahren, ob Kinder mit den Samen erzeugt wurden. Üblicher Weise sagen wir ihnen dann, ob und wie viele Kinder erzeugt wurden. Ansonsten hat er keine Rechte auf weitere Informationen.

Welche Rechte haben die Kinder? Dürfen sie von ihrer genetischen Abstammung erfahren?
Die Kinder haben das Recht, spätestens mit dem sechzehnten Lebensjahr, an die Samenbank heranzutreten und die Spenderidentität herauszufinden. Im neuen Gesetz wird auch festgelegt, dass dies schon vor dem sechzehnten Lebensjahr passieren kann, wenn berechtigtes Interesse besteht. Von Seiten der Eltern oder des Psychologen zum Beispiel.

Können Sie unseren Lesern mit Kinderwunsch noch einen Tipp geben?
Warten Sie nicht, bis sie Mitte 30 sind, werden sie möglichst vorher schwanger, dann ist es einfacher und sie haben länger etwas von dem Kind. Sie können dem Kind auf allen Vieren unter dem Tisch hinterher krabbeln. Das können sie mit Ende 40, Anfang 50 nicht mehr so gut. Wenn sie jetzt schon versuchen schwanger zu werden, dann lassen sie sich vorher einmal von ihrem Gynäkologen untersuchen, dass sie nicht unnötig Zeit verschwenden, falls etwas nicht in Ordnung ist. Verlassen sie sich nicht auf unbekannte Spenderangebote im privaten Bereich. Man weiß nicht, welche Qualität vorliegt und man kann sich nicht vor HIV- und Hepatitis-Ansteckungen schützen.

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