Die Entlassung eines HIV-Positiven während seiner Probezeit wird weiter die Gerichte beschäftigen. In erster Instanz hatte der 24-jährige Chemielaborant aus Berlin verloren - nun hat er jedoch beim Landesarbeitsgericht der Hauptstadt Berufung eingelegt.
Der frühere Arbeitgeber hatte von der Infektion während einer betriebsärztlichen Untersuchung zwei Monate nach Anstellung des Chemielaboranten erfahren. Als ein HIV-Test verlangt wurde, sagte der Kläger dem Arzt, dass er positiv sei.
Kurz darauf erhielt er vom Chef die fristlose Kündigung - mit Verweis auf die HIV-Infektion. Der Arbeitgeber sah durch diese die Gesundheit seine Kunden gefährdet - "ohne jede rationale Grundlage", wie die Deutsche Aids-Hilfe in einer Stellungnahme erklärte.
Beim Arbeitsgericht klagte F. unter Berufung auf das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) gegen die Kündigung. Sein Argument: Das 2006 in Kraft getretene Gesetz untersagt eine auf Diskriminierung beruhende Entlassung auch während der Probezeit. Zwar ist eine HIV-Infektion nicht ausdrücklich als Diskriminierungsmerkmal erwähnt, F. berief sich jedoch auf das Merkmal "Behinderung".
Das Arbeitsgericht wies den Fall jedoch ab - es äußerte sogar Verständnis für die Sorge des Arbeitgebers, dass HIV-Positive die Kunden des Unternehmens in Gefahr bringen könnten. Mit einer Entscheidung des Landesarbeitsgerichts wird erst im kommenden Jahr gerechnet. (mg)