Der Berliner Rapper Bushido muss eine Geldstrafe in Höhe von 10.500 Euro zahlen, weil er Polizisten sowie Schwule und Lesben beleidigt hat. Vor dem Amtsgericht Berlin hat der 31-Jährige am Freitag seinen teilweisen Einspruch gegen einen zuvor verhängten Strafbefehl in Höhe von 18.000 Euro zurückgezogen.
Anlass: Bei einer Verkehrskontrolle hatte Bushido einen Polizeibeamten als "Hampelmann" und "Affe" bezeichnet. Der Strafbefehl war auch ergangen, um zwei andere Fälle von Beleidigung wenige Tage nach dem Vorfall mit dem Ordnungshüter abzugelten. Ein Mann und eine Frau hatten dem Skandalrapper vorgeworfen, sie am Rande des“ Transgenialen CSD“ in Berlin mit "schlimmen, diskriminierenden und extrem frauenfeindlichen Ausdrücken" beleidigt zu haben. Die alternative Homo-Demo, die parallel zum „großen“ CSD stattfindet, war auf Bushido gestoßen, als dieser in einer Imbissbude futterte.
Weil der Rapper den Einspruch zu den Homo-Beleidungen nicht zurückzogen hatte ("keine Frage des Geldes, sondern der Ehre"), kam es zu einer Verhandlung. Bushido gab vor Gericht zu, dass "das eine oder andere Schimpfwort" am Rande der Gay-Demo gefallen sei - allerdings nur, nachdem er aus der Menge heraus beschimpft und mit gefüllten Bechern beworfen worden war: "Jeder Becher, der flog, wurde wie ein Tor im Fußballstadium bejubelt".
Auch habe er nicht die beiden Prozessgegner persönlich beleidigt, sondern sich allgemein an die aufgebrachten Homos gewandt. Dabei sollen Sprüche wie "Ihr seid Lesben? Ihr wurdet einfach nicht ordentlich durchgefickt" gefallen sein. Der Mann und die Frau blieben bei ihrer Darstellung, auch persönlich beleidigt worden zu sein. Aussagen von Augenzeugen liefern ein chaotisches Bild: Teilnehmer des Transgenialen CSDs haben demnach wohl den Rapper und seine Kumpel eingekreist, nachdem sie vom Sprechwagen auf seine Anwesenheit hingewiesen wurden. Allerdings habe sich die Rapper-Crew auch lautstark und eventuell mit Gewalt gewehrt.
Da auch mehrere Zeugen aus dem Umfeld Bushidos zu der unübersichtlichen Lage aussagten, ließ der Richter am Schluss beide Verfahren "im Hinblick auf die andere Strafe" einstellen. Laut Gesetz könne die bereits verhängte Geldstrafe zur Einwirkung auf den Angeklagten als ausreichend angesehen werden. Das sei allerdings weder ein Frei- noch ein Schuldspruch.
Bushido zeigte sich am Ende des Prozesses gegenüber Journalisten ungewöhnlich soft: "Natürlich habe ich nichts gegen Schwule und Lesben. Ich bin zufrieden, dass dieses Missverständnis im Prozess aufgeklärt werden konnte."
(mg)