Mein letzter Wille
Trotz Wirtschaftskrise sind die Deutschen ganz gut bestückt. Zumindest was die Zukunft betrifft. Denn in den kommenden Jahren werden Schätzungsweise über 150 Milliarden Euro vererbt. Allerdings hat nur jeder dritte Deutsche sein Vermögen testamentarisch verteilt. Der Rest lässt die Sache schleifen und überlässt dem Staat und seinen Gesetzen, wer was vom Erbe bekommt. Dass es hier postum zu bösen Überraschungen kommen kann, ist den wenigsten bewusst. Da kann es schnell passieren, dass der Partner, mit dem man viele Jahre verbracht hat, nichts erhält.
Aber auch wer zu Lebzeiten seinen letzten Willen zu Papier gebracht hat, kann nicht davon ausgehen, dass sein Vermächtnis auch derjenige erhält, der im Testament genannt ist. Viele Testamente werden ohne fachkundige Unterstützung angefertigt und weisen daher häufig gravierende Mängel auf. So muss die »selbständige Verfügung« stets handschriftlich verfasst werden. Auch einzelne Teile dürfen nicht maschinell erstellt werden. Im Todesfall würde das getippte Testament oder die getippten Passagen vom Gericht als nicht gültig erklärt. Auch eine Unterschrift, die neben und nicht unter dem letzten Willen platziert wurde sorgt dafür, dass das Testament seine Gültigkeit verliert. Dagegen ist eine notarielle Beglaubigung entgegen der weit verbreiteten Meinung nicht notwendig.
Das eigenhändige Testament
Der Vorteil liegt auf der Hand: Es ist kostenlos und lässt sich bei Bedarf schnell ändern. Da es jedoch meist zu Hause aufbewahrt wird, ist es nicht sehr sicher. Wird es nach dem Tod zum Beispiel nicht gefunden oder gar von Dritten vernichtet, tritt die gesetzliche Regelung in Kraft. Weiterer Nachteil: Formfehler können das Testament oder Teile ungültig werden lassen.
Das notarielle Testament
Es wird von einem Experten angefertigt und Fehler sind so nahezu ausgeschlossen.Möchte man es widerrufen, reicht der Gang zum Amtsgericht. Die Kosten für diese Art von Testament steigen mit der Höhe des Erbes.
Als Erben eingesetzt werden können Menschen oder juristische Personen also Vereine, Gesellschaften oder Stiftungen. Haustiere hingegen gehen leer aus. Man kann also ziemlich jeden als Erben einsetzen und auch zum Alleinerben ernennen. Dennoch werden Erben immer wieder überrascht, wenn der Verstorbene direkte »Abkömmlinge« hat. Das wären zum Beispiel eigene oder adoptierte Kinder. Selbst wenn diese im Testament nicht erwähnt werden, steht ihnen ein Pflichtteil zu, der in der Regel die Hälfte des gesetzlichen Erbteils ausmacht.
Wer sein Erbe nach eigenen Wünschen verteilt haben möchte, der geht auf Nummer sich und holt sich professionellen Rat bei einem Anwalt oder Notar. So ist zumindest nahezu ausgeschlossen, dass aufgrund von Formfehler das zu Lebzeiten angehäufte Vermögen in Hände kommt, die man niemals schütteln wollte. (mr)
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04.11.2009  Mein letzter Wille
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