Gemäß der gesetzlichen Erbfolge steht Nicht-Blutsverwandten gar nichts zu – nicht mal der so genannte Voraus, also die Haushaltsgegenstände. Um späteren Streit mit den Erben zu vermeiden, empfiehlt es sich bei größeren Anschaffungen zu notieren, wer die Gegenstände bezahlt hat. Auch geschiedene Ehepartner verlieren automatisch ihren gesamten Erbanspruch. Die sichere Lösung ist ein Testament oder Erbvertrag, bei dem sich die Partner gegenseitig als Erben einsetzen. Eine weitere Möglichkeit ist der Abschluss einer Lebensversicherung, für die der Partner als Bezugsberechtigter eingetragen ist. Die Versicherungssumme fällt dann nicht in den Nachlass. Die dennoch anfallende Erbschaftssteuer lässt sich umgehen, wenn der Partner die Versicherung auf das Leben des anderen abschließt. (mr)