Wer Geld vom Staat bekommen will, braucht meistens einen Antrag. Ob Kindergeld, Transferleistungen, Arbeitnehmersparzulage, Riesterzulage, Wohnungsbauprämie, Bafög und was es alles so gibt. Nichts gibt es ohne Antrag. Dagegen dürfen wir Steuererhöhungen, Rentenkürzungen und Leistungseinschränkungen in den Sozialkassen meist ohne Antrag genießen.
Zur Abwechslung wird dieser Spieß am 01.01.2010 einmal umgedreht, denn zu diesem Datum treten zwei Neuregelungen in Kraft, die uns jeden Monat mehr Geld in die Kasse spülen und das, ohne dass wir etwas beantragen müssen. Das ist zum Ersten die Senkung der Einkommenssteuer durch die Anhebung des Grundfreibetrages von 7.664 Euro auf 8.004 Euro p.a. und die Senkung des Eingangssteuersatzes von 15 % auf 14 %. Zum Zweiten tritt das sogenannte »Bürgerentlastungsgesetz« in Kraft. Wie der Name schon sagt, soll dieses Gesetz die Bürger entlasten. Das geschieht dadurch, dass die Beiträge zur gesetzlichen Krankenkasse und Pflegeversicherung in Zukunft vollständig von der Steuer abgesetzt werden können. Dies war bisher nur begrenzt möglich.
Daraus ergibt sich eine geringere Steuerschuld für jeden Bundesbürger mit einem Einkommen. Sinkt die jährliche Steuerschuld, sinkt auch die monatliche Steuervorauszahlung, was bei allen angestellt Beschäftigten zu einem höheren monatlichen Nettoeinkommen führt. Zusätzlich wirkt sich die Steuerersparnis aus dem Alterseinkünftegesetz weiterhin aus, worauf ich in einem anderen Artikel eingehe.
Ein Beispiel:
Max Beispiel ist Single in der Steuerklasse I mit einem monatlichen Bruttoeinkommen von 2.000 Euro. Da er älter als 23 Jahre alt ist, zahlt er einen erhöhten Pflegeversicherungsbeitragssatz und er gehört keiner Kirche an. Max Beispiel bekommt ab dem 01.01.2010 jeden Monat rund 25 Euro mehr Netto, ganz automatisch. Bei einem Bruttoeinkommen von 2.500 Euro wären es schon rund 42 Euro und bei einem Bruttoeinkommen von 3.000 Euro sind es schon rund 62 Euro.
Da der Durchschnittsverdienst in Deutschland bei ca. 2.500 Euro liegt, nehmen wir einmal die 42 Euro. Wenn wir ehrlich sind, werden wir uns genau einen Monat über dieses zusätzliche Geld freuen, danach haben wir uns daran gewöhnt und geben es einfach aus.
Der kluge Sparer könnte allerdings auch Überlegungen anstellen, dieses Geld zu nutzen, um bestehende Versorgungslücken in der Vermögensabsicherung, in den Haushaltsrücklagen oder in der Altersvorsorge zu schließen. Mal angenommen, unser Max Beispiel würde das Geld nutzen um es für sein Alter zu sparen und legt es zusätzlich zu seiner bestehenden Vorsorge zurück. Da er bis zum Rentenalter noch 42 Jahre Zeit hat, baut aus dem monatlichen Beitrag von 42 Euro bei einer Verzinsung von 4 % p.a. ein zusätzliches Kapital in Höhe von 53.700 Euro auf. Bei einer Rendite von 6 % wären das schon 91.000 Euro. Ohne dass er je auch nur einen Cent aus eigener Tasche bezahlt hat. Max Beispiel kann sich heute überlegen, ob er rund 21.000 Euro (12 x 42 Euro x 42 Jahre) in Monatsraten für Konsum ausgeben, oder 53.700 Euro bzw. 91.000 Euro im Alter für Unternehmungen zur Verfügung haben möchte. (mr)