Schwulissimo hilft: Wohnung mieten
Sascha T., 35 Jahre, aus Göttingen:
Hallo Martin, ich möchte eine Wohnung mieten, in meiner Schufa aber befinden sich Einträge im Gesamtwert von 1.200,- Euro, davon 450,- Euro als erledigt markiert. Eine weitere Forderung befindet sich mit einer Ratenzahlung bei einem Gerichtsvollzieher, hier gab es zu Anfang auch einen Haftbefehl, der zwar zurückgenommen wurde, aber trotzdem in der Schufa steht. Gibt es für mich nun trotzdem eine Chance auf eine Wohnung?
Hallo Sascha,
in Deinem Fall würde ich auf JEDEN Fall einen Anwalt für Mietrecht oder den Mieterbund zu Rate ziehen. Ein Vermieter hat meiner Ansicht nach keinen Rechtsanspruch darauf, eine SCHUFA von Dir zu verlangen. Das ist allerdings so eine Sache. Wenn ich Vermieter wäre und mir würde jemand die Auskunft verweigern, würde ich automatisch davon ausgehen, dass derjenige die Wohnung nicht dauerhaft bezahlen kann oder will. An Deiner Stelle würde ich mich genau über die Rechtslage informieren, ob es eventuell eine Möglichkeit gibt, rechtliche Schritte einzuleiten. Du kannst ja nicht unter der Brücke schlafen! Außerdem würde ich versuchen, einen privaten Vermieter zu finden, der eben nicht nach der SCHUFA fragt. (mr)
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04.12.2009  Schwulissimo hilft
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