Stricher müssen Steuern zahlen
Wer heute als Hure oder Callboy arbeitet, genießt wesentlich bessere rechtliche Rahmenbedingungen als noch vor einem Jahrzehnt. Seit 1. Januar 2002 wird Prostitution nicht mehr als „sittenwidrig“ eingestuft. Das hat u.a. zur Folge, dass man einen Freier auf Zahlung verklagen kann.
Auch die Strafbarkeit der "Förderung von Prostitution" wurde gestrichen. Damit können nun Bordellbesitzer für die anschaffenden Frauen und Männer vernünftige Arbeitsbedingungen mit sauberen Zimmern und sanitären Einrichtungen anbieten. Und, darüber sind besonders die Aids-Hilfen froh, sie können den Sexarbeitern Gummis und Gleitgel zur Verfügung stellen.
Wer als Sexarbeiter in einem Bordell oder Club per Arbeitsvertrag einsteigt, genießt die Vorzüge einer ganz normalen sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung. Es wird in die gesetzliche Kranken-, Renten-, Arbeitslosen-, Pflege- und Unfallversicherung eingezahlt. Zugleich haben aber die Huren und Callboys mehr Freiheiten als zum Beispiel Büroangestellte. So sind sie nicht vollständig an die Anweisungen ihres Arbeitgebers gebunden. Nach wie vor dürfen sie sich die Kunden selbst aussuchen oder ablehnen. Sie können frei entscheiden, welche Dienstleistungen sie anbieten wollen, und können nicht wegen "schlechter Leistung" belangt werden.
Trotz aller Verbesserung verhindern einige ungeklärte Detailfragen im Arbeitsrecht und bei den Sozialversicherungen, dass Sexarbeit wirklich umfassend als Beruf oder Erwerbstätigkeit anerkannt wird. Es gibt nur einen Bereich, bei dem das problemlos klappt: Bei den Steuern. Das war übrigens schon zu Zeiten der Sittenwidrigkeit so.
Zudem profitiert nur ein kleiner Teil der Sexarbeiter von dem Gesetz: Die zahllosen Gelegenheits-Callboys auf den Escort-Portalen werden ihr Gewerbe sicherlich weder angemeldet haben noch sind sie bei einem Escort-Club unter Vertrag. Und auch die vielen Stricher in den Bars und auf der Straße haben davon nichts. Ebenso die Migranten, die sich hier nach dem Ausländerrecht illegal aufhalten oder deren Aufenthaltsstatus keine Arbeitserlaubnis vorsieht.
(mg)
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06.12.2010  Stricher müssen Steuern zahlen
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