Wer A sagt muss auch B sagen … Oder doch nicht? Der Ehevertrag
Was gibt es schöneres als jemandem zu haben, mit dem wir den Rest unseres Lebens verbringen wollen. Das berühmte „JA“ – Wort ist dann nicht mehr weit und eine Ehe wird geschlossen. Viele Paare, fragen sich dann, soll ein Ehevertrag vereinbart werden oder nicht. Ich persönlich bin der Meinung, dass niemals auf einen Ehevertrag verzichtet werden sollte. Das hat nichts damit zu tun, dass die Ehe nicht von Dauer sein wird, oder ein Partner schon die Scheidung plant. Ich denke einfach dass eine Ehe weitreichende rechtliche Konsequenzen hat. Grade in der heutigen Zeit, wo die Lebenspartnerschaft rechtlich immer weiter an die klassische Ehe angeglichen wird. Da wir heute nicht wissen was in den kommenden 20 bis 60 Jahren auf uns zu kommt, können wir auch nicht sagen aus welchem Grund es mal zu einer Scheidung kommen kann. Diese hat dann auch weitreichende, teilweise existenzielle Konsequenzen.
Natürlich muss jedes Paar für sich entscheiden, ob ein Ehevertrag geschlossen werden soll oder nicht. Leider wird die Entscheidung jedoch oft dadurch behindert, dass der Ehevertrag eher als notwendig für hoch begüterte Menschen gesehen wird, nicht aber für den Normalverdiener. Aus diesem Grund möchte ich nachfolgend kurz darauf eingehen und den Ehevertrag in seinen Grundzügen vorstellen. Dieser Artikel stellt keine Rechtsberatung dar, sondern soll lediglich das Bewusstsein für den Ehevertrag sensibilisieren.
Als allererstes sollten wir uns darüber im Klaren sein, dass nicht nur die Ehe an sich, sondern auch der Ehevertrag weitreichende folgen nach sich ziehen kann. Aus diesem Grund sind für die Schließung eines Ehevertrages eine notarielle Beurkundung und somit auch eine notarielle Beratung vorgeschrieben. Alle Verträge, die ohne einen Notar geschlossen werden sind, von vorn herein wegen ihrer Form unwirksam. Wenn Ihr Euch übrigens nicht sofort für oder gegen einen Ehevertrag entscheiden wollt, kann dieser auch während der Ehe geschlossen werden. Allerdings gibt es dann einige Dinge die zusätzlich beachtet werden müssen.
Was regeln wir denn nun in so einem Vertrag?
Grundsätzlich können drei Bereiche behandelt werden.
1. Der Güterstand:
Der Güterstand regelt die Verteilung der materiellen Werte, die vor und während der Ehe erworben wurden. Wenn hier nichts geregelt ist, dann tritt die gesetzliche Regelung mit der Zugewinngemeinschaft in Kraft. Wie der Name schon sagt, wird hier im Falle einer Scheidung alles durch zwei geteilt, was während der Ehe angeschafft wurde… So weit
so gut.
Wir können auch eine Gütertrennung wählen. In diesem Fall bleibt alles beim dem Ehepartner, der es erworben hat und dies auch nachweisen kann. Die dritte Variante ist die Gütergemeinschaft. Hier wird grundsätzlich das gesamte zur Verfügung stehende Kapital als gemeinschaftliches Kapital gesehen und zu gleichen Teilen geteilt. Allerdings gibt es noch verschiedene Varianten der Gütergemeinschaft, die zu erläutern den Rahmen sprengen würde.
Für welchen Güterstand sich das jeweilige Paar entscheidet, hängt natürlich von der persönlichen Situation und den persönlichen Belangen der Partner ab.
2. Der Versorgungsausgleich:
Nicht weniger wichtig ist es, sich Gedanken über den Versorgungsausgleich zu machen. Auch hier gibt es eine gesetzliche Regelung, die in Kraft tritt wenn nichts Abweichendes vereinbart wird. Diese besagt, dass die Versorgungsansprüche beider Partner zu gleichen Teilen geteilt werden. Das kann eine Rentenanwartschaft, ein Pensionsanspruch, ein Betriebsrentenanwartschaft und ähnliches sein. Wenn zwei Ehepartner zum Beispiel ungleich viel Geld verdienen, so wird der besser Verdienende benachteiligt und muss Ansprüche an seinen Partner abtreten. Im Falle einer Scheidung natürlich. Soll das anders geregelt werden, dann ist das im Ehevertrag der richtig Platz dafür.
3. Der Unterhalt:
Die Ehe verpflichtet bekanntlich zum gegenseitigen Unterhalt. In einer funktionierenden Ehe haben wir in der Regel einen gemeinsamen Haushalt und tragen gegenseitig mit, wenn es einem Partner wirtschaftlich nicht ganz so gut geht. Im Falle einer Scheidung überlegen wir uns das i. d. R . anders und wollen unseren Ex-Partner nicht mehr im gleichen Umfang unterstützen, oder selbst keinem zur Last fallen.
Übrigens ist der Ehevertrag nur zu Lebzeiten aktiv, sollen Regelungen auch für den Tod eines Ehepartners gelten, so müssen diese testamentarisch geregelt werden.
 Mit Gütertrennung ist es jetzt sicherer. (mr)
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31.01.2011
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