Der oberste Gerichtshof Mexikos hat am Montag entschieden, dass das in der Hauptstadt eingeführte Adoptionsrecht für Schwule und Lesben nicht gegen die Verfassung verstößt. In der letzten Woche hatte er bereits die Öffnung der Ehe in Mexiko-Stadt abgenickt.
Der Suprema Corte de Justicia de la Nación hat die neuerliche Entscheidung mit neun gegen zwei Richterstimmen getroffen. Bundesstaatsanwälte hatten aufgrund des Willens der konservativen Landesregierung gegen die Gleichstellung von Schwulen und Lesben im Ehe- und Adoptionsrecht geklagt, weil dies gegen den in der Verfassung festgelegten besonderen Schutz von Ehe und Familie verstoße.
Die Richter argumentierten aber, dass Schwule und Lesben genauso eine Familie gründen könnten wie Heterosexuelle. "Das Gesetz besagt schließlich, dass die Interessen des Kindes immer Vorrang haben. Damit ist die Reform verfassungsgemäß", erklärte etwa Richter Arturo Zaldívar in seiner individuellen Urteilsbegründung.
Außerhalb Mexiko-Stadts, wo eine sozialdemokratische Regierung am Werk ist, sind noch keine Pläne für die Öffnung der Ehe und ein Adoptionsrecht bekannt. Schwule und lesbische Ehen aus der Hauptstadt werden im Rest des Landes nicht anerkannt.