Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble lehnt eine Gleichstellung homosexueller Lebenspartner mit Ehepaaren bei der Einkommensteuer ab. Das jüngste Urteil des Bundesverfassungsgerichtes, wonach Eingetragene Lebenspartnerschaften bei der Erbschaftssteuer nicht mehr benachteiligt werden dürfen, betreffe nicht die Einkommensteuer, sagte der CDU-Politiker in einem Focus-Interview.
Nach Ansicht Schäuble lässt das Grundgesetz im Steuerrecht weiterhin Unterschiede zu, wenn dafür besondere Gründe vorliegen. "Ein solcher Differenzierungsgrund ist beim Ehegattensplitting die Förderung der Ehe, insbesondere im Hinblick auf ihre bleibende Bedeutung als typische Grundlage der Familie mit Kindern", so der Finanzminister: "Denn auch heute noch entfallen 90 Prozent der Splittingwirkung auf Ehepaare mit Kindern."
Ein Splitting-Vorteil für die rund 66.000 Eingetragenen Partnerschaften in Deutschland würde nach Berechnungen des Berliner Steuerwissenschaftlers Frank Hechtner indes kein sehr großes Finanzloch reißen. Die Steuerausfälle lägen bei etwa 145 Millionen Euro im Jahr. "Dieser Betrag erscheint im Vergleich zum gesamten Splittingvorteil von 33 Milliarden Euro recht gering", sagte Hechtner dem "Focus". (mg)