Weiterhin keine Gleichstellung bei Einkommensteuer
Das Bundesfinanzministerium will eine völlige Gleichstellung von schwulen und lesbischen Paaren zu Eheleuten im Bereich der Einkommenssteuer erst umsetzen, nachdem das Bundesverfassungsgericht in der Frage urteilt. Das erklärte das Ministerium auf eine Anfrage der Linksfraktion.
Auch das gerade ergangene Urteil der Karlsruher Richter zur Erbschaftssteuer werde derzeit noch "eingehend" geprüft, erklärte Hartmut Koschyk, parlamentarischer Geschäftsführer im Bundesfinanzministerium, in seiner Antwort auf eine schriftliche Anfrage der Abgeordneten Barbara Höll (Die Linke). Karlsruhe hatte geurteilt, dass alles andere als eine völlige Gleichstellung verfassungswidrig ist.
"Die Bundesregierung setzt weiterhin auf eine verfassungswidrige Diskriminierung, statt diese umgehend zu beenden", erklärte nun Höll. Stattdessen warte die Bundesregierung wieder nur ab und hintertreibe die "verfassungsmäßig zwingend gebotene Gleichstellung" von Ehe und Lebenspartnerschaft. "Es ist ein Armutszeugnis für die Bundesregierung, wenn die Betroffenen dieser Diskriminierung erst vor dem Bundesverfassungsgericht ihre Grundrechte erstreiten müssen", so Höll.
Eingetragene Lebenspartner sind - unabhängig davon, ob sie Kinder großziehen - bei der Einkommenssteuer benachteiligt, weil sie nicht in den Genuss des Ehegattensplittings kommen. Diese Transferleistung hat einen jährlichen Umfang von 33 Milliarden Euro. Homo-Paare müssen dadurch bis zu 15.000 Euro pro Jahr mehr an den Fiskus abführen als Heteros.
(mg)
02.09.2010
Weiterhin keine Gleichstellung bei Einkommensteuer