Als vorletztes Bundesland hat nun auch Thüringen das Standesamt als Ort der Schließung von Eingetragenen Lebenspartnerschaften festgelegt. Ein entsprechendes Gesetz hat der Landtag am Freitag einstimmig beschlossen.
Homosexuelle Hochzeitspaare brauchen damit ab 1. Januar 2011 den "schönsten Tag im Leben" nicht mehr im Ordnungsamt begehen. In der Vergangenheit hatte die frühere CDU-Alleinregierung unter Ministerpräsident Dieter Althaus die Sonderbehandlung von Gay-Paaren stets verteidigt. Die Christdemokraten begründeten das stets mit dem besonderen Schutz der Ehe im Grundgesetz.
Nach der herben Wahlschlappe im vergangenen Jahr musste die CDU allerdings eine Koalition mit der SPD eingehen. Auf Druck der Sozialdemokraten wurde die Änderung des Eintragungsortes für Lebenspartner schließlich in den schwarz-roten Koalitionsvertrag aufgenommen. Die Christdemokraten beugten sich zähneknirschend.
Nun ist Baden-Württemberg das einzige Bundesland, das Homo-Paaren das Standesamt verwehrt. Schwule und Lesben mussten teilweise in der Kfz-Zulassungsstelle heiraten, weil das Bundesland die Festlegung des Eintragungsorts an die Landkreise und Städte delegiert hat.
(mg)