Saar-Parteien einstimmig für Diskriminierungsschutz
Die saarländische Verfassung schützt ab sofort auch sexuelle Minderheiten vor Diskriminierung. Dies hat der Landtag einstimmig beschlossen. Aufgenommen wurde der Begriff der "sexuellen Identität".
Die Jamaika-Koalition aus CDU, FDP und Grünen hatte den Antrag auf die Verfassungsönderung Anfang Februar vorgestellt. Die beiden Oppositionsfraktionen SPD und Linke traten dem Entwurf bei und haben ihn gemeinsam mit der Regierung ins Saarbrücker Parlament eingebracht.
Der Lesben- und Schwulenverband (LSVD) begrüßte den Beschluss als "deutliches Signal für die Sensibilisierung der Gesellschaft“.. Nun sei es an den Bundestagsabgeordneten in Berlin, ebenfalls aktiv zu werden: "Wir hoffen, dass dies Wirkung zeigt, bei der Debatte über eine Ergänzung von Artikel 3 Grundgesetz", sagte LSVD-Sprecher Hasso Müller-Kittnau. Homo-Aktivisten fordern seit langem, dass das Merkmal "sexuelle Identität" auch in der deutschen Verfassung verankert wird. Union und FDP lehnen das jedoch auf Bundesebene als überflüssig ab.
Ebenfalls einstimmig im saarländischen Landtag wurde die Änderung des Besoldungsgesetzes beschlossen. Verpartnerten Beamten im Bundesland wird nun rückwirkend zum 1. Juli 2009 der Familienzuschlag gewährt. Damit wurde die letzte noch bestehende Gleichstellungs-Lücke im Landesbeamtengesetz geschlossen.
(mg)
17.02.2011
Saar-Parteien einstimmig für Diskriminierungsschutz