Justizminister Rob Nicholoson versichert, dass alle Ehen von auswärtigen gleichgeschlechtlichen Paaren weiterhin gültig bleiben. Er widersprach damit einem Gutachten aus seinem eigenen Ministerium, dem ein ungenau formuliertes Gesetz aufgefallen war. In dem internen Papier hatte der Rechtsanwalt Sean Gaudet vermutet, dass in Kanada geschlossene gleichgeschlechtliche Ehen von Ausländern nur dann gültig seien, wenn diese auch am Wohnort des Paares möglich wären. Dies beträfe etwa ein Drittel aller 15.000 geschlossenen Homo-Ehen. Damit wären auch Verbindungen von Deutschen in Kanada nichtig, da es in der Bundesrepublik nur eingetragene Lebenspartnerschaften gibt. Justizminister Nicholoson widersprach jedoch nun dem Gutachten: „Ich sage das ganz klar: Aus Sicht der Regierung sollten all diese Ehen gültig sein. Deshalb werden wir das Ehegesetz so ändern, dass Ehen, die in Kanada geschlossen wurden aber im Heimatland des Paares nicht gültig sind, in Kanada anerkannt werden.“ (mg)