Der Freistaat Bayern hat ein neues Beamten-Dienstrecht beschlossen, in dem sämtliche Benachteiligungen von Eingetragenen Partnerschaften aufgehoben wurden.
Ab dem 1. Januar 2011 sind Landesbeamte damit im Besoldungs- und Versorgungsrecht gleichgestellt. Wie ihre heterosexuellen Kollegen erhalten verpartnerte Beamte etwa auch den Familienzuschlag, der für Kinderlose über 1.200 Euro im Jahr ausmacht. Dieser wird bislang nur in acht der 16 Bundesländer gewährt.
Der Lesben- und Schwulenverband in Deutschland (LSVD) begrüßte die Gleichstellung als "sehr wichtiges bundespolitisches Signal". Es gibt allerdings einen Haken: "Leider hat die Bayerische Landesregierung die rückwirkende Gleichstellung nicht umgesetzt, obwohl diese nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs geboten ist", kritisierte LSVD-Sprecher Manfred Bruns. Der LSVD empfiehlt deshalb betroffenen Beamten, die zwischen 2003 und 2010 nicht geleisteten Zahlungen einzuklagen. Dafür hat der Verband Musterbriefe entworfen.
Als die CSU Bayern noch mit absoluter Mehrheit und ohne liberalen Koalitionspartner regierte, stellte sie sich an die Spitze der Homo-Ehe-Gegner. So hat die Staatsregierung zwei Mal vergeblich versucht hat, die Gleichstellung der Lebenspartnerschaft vor dem Verfassungsgericht zu stoppen. (mg)