Das kleine Bundesland hat als erstes den Schutz von eingetragenen Partnerschaften in der Landesverfassung beschlossen. In der Bürgerschaft stimmten am Dienstag 57 Abgeordnete für die Novellierung, 23 wollten die Verfassungsänderung verhindern. Mit der Verfassungsänderung ist fortan die Benachteiligung von Lebenspartnern gegenüber Eheleuten im bremischen Recht verboten.
Damit erreichten die Befürworter knapp die geforderte Zwei-Drittel-Mehrheit, die bei 56 Ja-Stimmen liegt. Die Regierungskoalition aus SPD und Grünen stimmte ebenso für den Schutz von Homo-Partnern wie die Oppositionsparteien Linke und FDP. Einzig die Christdemokraten und die rechtspopulistische Wählervereinigung "Bürger in Wut", die mit einem Sitz in der Bürgerschaft vertreten ist, votierten dagegen.
Die CDU begründete die Ablehnung der Gleichbehandlung mit religiösen Vorbehalten: "Wir können uns aus unserer christlichen Überzeugung heraus dem Vorschlag nicht anschließen", erklärte die CDU-Politikerin Sibylle Winther nach Angaben des "Weser-Kuriers".
SPD-Fraktionschef Björn Tschöpe kritisierte den "Rückfall" der Christdemokraten scharf und erinnerte daran, dass das Bundesverfassungsgericht bereits vor acht Jahren entschieden hat, dass gleichgeschlechtliche Partnerschaften bei Rechten und Pflichten wie Ehen behandelt werden können. (mg)