Tot! Lebensversicherung? Erben? Steuer? Testament?
Wenn wir sterben, hinterlassen wir einen trauernden Familienund Freundeskreis und all unseren Besitz. Da wir uns den Zeitpunkt des Todes i. d. R . nicht aussuchen können, bleiben oft Dinge unerledigt zurück. Da gibt es die noch nicht abgezahlte Immobilie, das nicht angesparte Geld für die Beerdigung, die nicht geregelte Unternehmensnachfolge und vieles mehr. Für diese Dinge gibt es Lebensversicherungen. Mit einer Lebensversicherung versichern wir uns gegen den Tod. Das bedeutet, sterben wir früher als gedacht wird ein bestimmter Betrag, die Versicherungssumme, an den Bezugsberechtigten ausgezahlt. Bezugsberechtigter kann hierbei jede beliebige Person sein. Hier gibt es einige Dinge bezüglich des Erbrechtes zu beachten.
Ist in der Versicherungspolice keine bezugsberechtigte Person benannt, wird die Versicherungssumme nach der gesetzlichen Erfolge an die Erben vererbt. In diesem Fall gilt ein evtl. vorhandenes Testament und die Summe kann entsprechend der dortigen Regelungen verteilt werden.
Wenn die bezugsberechtigte Person, also der jenige, der die Versicherungsleistung nach dem Tod des Versicherungsnehmers erhalten soll, direkt im Vertrag benannt ist, wird die Versicherungssumme auch an diese Person ausgezahlt und fällt nicht in die Erbmasse. In diesem Fall wird die Leistung auch nicht vom Testament berührt. Das kann zum Beispiel die Folge haben, dass der Geschäftspartner des Verstorbenen die volle Summe erhält und die Angehörigen leer aus gehen.
Wir haben bei der Lebensversicherung also Gestaltungsmöglichkeiten, je nachdem, wem wir nach unserem Tod einen Geldbetrag zukommen lassen wollen. Wir müssen allerdings beachten, dass die Versicherungsleistung der Erbschaftssteuer unterliegt. Das wird im Familienkreis oft nicht das große Problem sein, da die Freibeträge hier entsprechend hoch sind. Möchte ich aber meinen Geschäftspartner, einen Freund oder einen entfernten Verwandten mit meiner Versicherung beglücken, sieht die Welt schon anders aus. Hier kann unter Umständen ein erheblicher Teil der Todesfallleistung in den Steuertopf des Staates fließen.
Es gibt jedoch auch Möglichkeiten, diesen Effekt ganz oder teilweise zu umgehen. So könnte man zum Beispiel vor dem Tod einen Teil der Versicherung an die Person verschenken, die den Betrag eh bekommen soll. Das hat den Vorteil, dass der Freibetrag doppelt ausgeschöpft werden kann, einmal beim Verschenken und einmal beim Vererben. Eine andere Möglichkeit ist, wenn sich zwei Personen gegenseitig absichern wollen.
Wenn ich zum Beispiel zusammen mit meinem Partner ein Haus abzahle und das Haus im Falle des Todes einer Person bezahlt werden soll, kann ich einen Vertrag abschließen, in dem ich zwar der Versicherungsnehmer bin, mein Partner aber die versicherte Person. Mein Partner schließt einen umgekehrten Vertrag ab. Er ist der Versicherungsnehmer und ich bin die versicherte Person. Stirbt jetzt mein Partner, bekomme ich Geld aus meinem eigenen Vertrag und umgedreht. Da es sich um meinen Vertrag handelt, für den ich auch die Beiträge gezahlt habe, bekomme ich die Versicherungsleistung. Mein Partner bekommt entsprechend seine Summe wenn ich sterbe. (mr)
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01.11.2011
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