Im Freistaat Sachsen wurde in mindestens einem Fall einem verpartnerten schwulen Mann das Recht auf Zeugnisverweigerung verwehrt. Das geht aus Dokumenten hervor, die der schwul-lesbischen „Initiative 2=2“ vorliegen. Bei Zeugenaussagen dürfen dem Beschuldigten nahestehende Personen normalerweise die Aussage verweigern.
Das regelt bundesweit die Strafprozessordnung unter dem Begriff des Zeugnisverweigerungsrechts. Seit 2004 gilt dieses Recht auch für Menschen, die eine Eingetragene Lebenspartnerschaft eingegangen sind. Nach der Strafprozessordnung muss die Polizei vor jeder Vernehmung über dieses Recht aufklären.
Dies sei in Sachsen jedoch unterblieben, kritisierte die „Initiative 2=2“. Ihr legen entsprechende Unterlagen von der Vernehmung eines 29 Jahre alten verpartnerten schwulen Mannes vor. „Es ist ein Skandal, dass das seit sieben Jahren gültige Recht in Sachsen nicht umgesetzt wird. Wir wissen noch nicht, ob dieser Rechtsbruch nur von einer Polizeidirektion in Sachsen begangen wird, oder ob noch weitere Regionen in Sachsen davon betroffen sind“, erklärte der Sprecher der Initiative, Christian Richter. (mg)