Diana Namusoke Bleiberechts-Verhandlung für Frau aus Uganda
Vor sechs Jahren flüchtete die 50-jährige Diana Namusoke aus Uganda. Als Lesbe schwebte sie in ihrer Heimat in Lebensgefahr. Bei ihrer ersten Asylanhörung traute sie sich jedoch nicht, über ihre Homosexualität zu sprechen. Also reichte sie im April 2018 mit der Münchner Lesbenberatungsstelle LeTRa und der Hilfe von Anwälten einen Asyl-Folgeantrag ein. Doch obwohl Namusoke als LGBTI*-Person zur Gruppe der besonders gefährdeten Flüchtlingen zählt, wurde der Antrag im darauf folgenden Oktober abgelehnt – man zweifelte ihre Glaubwürdigkeit an. Damit Namusoke nicht abgeschoben wird, gewährte eine evangelische Gemeinde in Berlin ihr Kirchenasyl. Am 1. März soll nun das Verwaltungsgericht Augsburg über ihr Bleiberecht entscheiden.
Bei LeTRa sind zur Zeit etwa 150 Geflüchtete angebunden. Die meisten von ihnen stammen aus Uganda. Leider wird die Mehrheit der Asylanträge abgelehnt. Über Namusokes Fall sagte Julia Serdarov von LeTRa: „In Uganda lebte sie in ständiger Angst um ihr Leben und auch in Deutschland konnte sie sich keine sichere Zukunft aufbauen.“ Das sei ein Skandal.