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Demokratiefördergesetz bleibt hinter Erwartungen zurück // © Nikada
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LSVD kritisiert Ampel-Koalition „Queerfeindliche Hasskriminalität fällt faktisch unter den Tisch!“

ms - 16.05.2022 - 16:30 Uhr

Das geplante neue Demokratiefördergesetz der Bundesregierung steht jetzt im Zentrum der Kritik des Lesben- und Schwulenverbandes Deutschlands. Das Bundesfamilienministerium und das Bundesinnenministerium haben zuvor ein Diskussionspapier veröffentlicht. Der Zivilgesellschaft soll es als Grundlage dienen, sich an der Ausgestaltung des geplanten Demokratiefördergesetzes zu beteiligen und Ideen einzubringen. Das neue Gesetz soll bessere Rahmenbedingungen schaffen, um aktiv gegen Rechtsextremismus, Rassismus und Queerfeindlichkeit vorgehen zu können.

Dabei stellen die zwei Ministerien fest: „Die Gestaltung und Förderung der Demokratie ist nicht allein staatliche Aufgabe, sondern ein gemeinsames Anliegen des Staates und einer lebendigen, demokratischen Zivilgesellschaft. Der Staat kann zivilgesellschaftliches Engagement nicht erzwingen, er kann es aber mit guten Rahmenbedingungen fördern und ermöglichen.“

 

Als mögliche Ziele werden nebst der Finanzierung von gezielten Maßnahmen auch die Absicht beschrieben, einen gesetzlichen Auftrag des Bundes im Bereich der Demokratieförderung, Vielfaltgestaltung und Extremismus-Prävention zu schaffen, auf Grund dessen sowohl eigene Maßnahmen des Bundes als auch die Förderung des zivilgesellschaftlichen Engagements angepackt werden kann.

Der LSVD übt an dem bisherigen Diskussionspapier deutliche Kritik und stellt klar: „Rassistische, antisemitische, LGBTI*-feindliche Hetze und demokratiefeindliche Ideologien verstärken sich massiv gegenseitig in den Echo-Kammern sozialer Medien und bedrohen vor allem marginalisierte Gruppen und die demokratische Zivilgesellschaft. Mit bisher bestehender politischer Bildung, einzelnen Leuchtturmprojekten und zeitlich begrenzter Projektförderung allein kann dieser Situation nicht begegnet werden. Das Papier begründet das Demokratiefördergesetz auch mit der Zunahme von Queerfeindlichkeit, die das friedliche Zusammenleben in unserem Land in besorgniserregender Art und Weise beschädigt. Bei den Themen Empowerment, Intersektionalität und Stärkung der Beratung für Betroffene von Hasskriminalität bleibt der erste Aufschlag deutlich hinter unseren Erwartungen zurück.“

 

Auch an anderer Stelle liegt der Teufel im Detail, beispielsweise bei der Hasskriminalität gegenüber LGBTI*-Menschen, bei der zuletzt eine Zunahme der Übergriffe um rund 50 Prozent binnen eines Jahres zu verzeichnen war.

Der LSVD dazu weiter: „Die Prävention von LGBTI*-feindlicher Hassgewalt und die Beratung von Betroffenen stärken die Demokratie. Das Diskussionspapier erfasst queerfeindliche Hassgewalt jedoch lediglich unter dem Oberbegriff ´politisch und ideologisch motivierte Gewalt´. Dieser hat sich als unbrauchbar erwiesen, weil er nicht alle Formen von Hasskriminalität erkennt und erfasst. Häufig assoziieren Behörden damit nur Rechts- und Linksextremismus, islamistischen Extremismus sowie Rassismus und Antisemitismus. Queerfeindliche Hasskriminalität wird oft nicht als solche eingestuft und fällt damit faktisch unter den Tisch. Die ausdrückliche Benennung der Motive von Hassgewalt ist daher eine wichtige Voraussetzung für die effektive Prävention und Bekämpfung.“ I

m weiteren Verlauf fordert der Verein, dass Projekte wie der Nationale Aktionsplan Hand in Hand mit dem neuen Demokratiefördergesetz gehen müssen. Nur so könnten diese Programme und die Aktionspläne ihre volle Wirkung entfalten.

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