Oberlandesgericht entscheidet Lesbisches Paar kämpft für gemeinsame Elternschaft
Gesa Teichert Akkermann brachte im Februar letzten Jahres ihre Tochter Paula zur Welt. Ihre Ehefrau Verena Akkermann ist rechtlich gesehen nicht die zweite Mutter und wird nicht in die Geburtsurkunde eingetragen. Sie könne lediglich den langwierigen Weg der Stiefkindadoption gehen, doch dieses Verfahren kommt für das Paar nicht infrage. (SCHWULISSIMO berichtete)
Die Anträge der Mütter auf Änderung von Paulas Geburtsurkunde sowie auf Anerkennung von Verena Akkermann als zweiter Elternteil wurden in erster Instanz von den Amtsgerichten in Hannover und Hildesheim abgelehnt. Die Entscheidung liegt nun beim Oberlandesgericht (OLG) in Celle, die noch heute erwartet wird. Sollte das OLG ebenfalls die Anträge abweisen, bleibt nur noch eine Verfassungsbeschwerde für das Paar.
Es braucht dringend eine Reform des Abstammungsrechts, um diese Diskriminierung beim Thema Elternschaft auszuhebeln. Laut Bundesjustizministerium ist solch eine Umgestaltung bereits in Arbeit.