In Tschechien nicht anerkannt Homosexuelle Adoptiveltern sind nicht erwünscht
Gleichgeschlechtliche Paare können in Tschechien nicht heiraten, adoptieren dürfen aber nur verheiratete Paare. Also schlug das Gericht in Prag vor, das internationale Privatrecht so zu verändern, dass homosexuelle Paare, die sich im Ausland trauen ließen, in Tschechien anerkannt werden und damit als Adoptiveltern zulässig sind. Am Montag lehnte das Verfassungsgericht den Vorschlag ab: Laut Expats.cz könne eine solche Änderung dazu genutzt werden, um das Adoptionsgesetz im Ausland zu „umgehen“.
Hintergrund der Entscheidung waren ein Tscheche und ein Staatsbürger von Trinidad und Tobago, die gemeinsam in den USA leben. Ein Gericht in New Jersey gestand ihnen zu, zwei Kinder mit der amerikanischen Staatsbürgerschaft zu adoptieren. Doch die beiden Männer fürchteten rechtliche Komplikationen, wenn sie mit den Kindern nach Tschechien reisten. Also baten sie das Gericht in Nymburk darum, die amerikanische Adoption anzuerkennen. Der Antrag wurde jedoch abgelehnt: Das internationale Privatrecht lasse es nicht zu, dass man eine Entscheidung genehmige, die gegen tschechisches Recht verstoße.