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Verbot von gleichgeschlechtlicher Ehe in Japan verfassungswidrig

Urteil gegen Diskriminierung Verbot von gleichgeschlechtlicher Ehe in Japan verfassungswidrig

km - 17.03.2021 - 17:00 Uhr

Ein japanisches Gericht hat entschieden, dass das Verbot der gleichgeschlechtlichen Ehe verfassungswidrig ist. Japan ist das einzige G7-Land, das LGBTI*-Paare nicht gleichbehandelt und sie stattdessen mit Gesetzen benachteiligt. Während das Urteil gefeiert wird, bedeutet es nicht, dass Eheschließungen sofort vollzogen werden können.

Vier weitere Gerichtsverfahren arbeiten sich durch das System und es wird erwartet, dass die Entscheidung des Bezirksgerichts Sapporo die Ergebnisse beeinflussen wird.

"Rechtliche Vorteile, die sich aus Ehen ergeben, sollten sowohl Homosexuellen als auch Heterosexuellen gleichermaßen zugutekommen", schrieb das Gericht in dem Urteil und sagte, dass das Verbot gegen das verfassungsmäßige Verbot "aufgrund von Rasse, Glaube, Geschlecht, sozialem Status oder familiärer Herkunft" verstößt.

Das Gericht lehnte allerdings die Forderung der Kläger nach einer finanziellen Entschädigung von rund 9.000 Dollar ab.

Japan ist das einzige G7-Land, das die gleichgeschlechtliche Ehe immer noch verbietet und Gesetze hat, die Paaren aktiv diskriminieren. Gleichgeschlechtliche Paare können den Nachlass ihres Partners nicht erben und haben keine elterlichen Rechte an Kindern. Im Ausland geschlossene Ehen werden von der Regierung nicht anerkannt, was zu Visaproblemen für binationale Paare und Touristen führt.

"Ich hoffe, dass dieses Urteil als ein erster Schritt für Japan dient, sich zu ändern", sagte einer der anonymen Kläger nach der Urteilsverkündung. Japans Nationalversammlung müsste ein Gesetz verabschieden, um die Gleichstellung der Ehe im Land formell zu legalisieren.

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