Verfassungsrichter entsetzt Berufungsverfahren soll LGBTI*-feindlichen Gutachter befragen
Weil er sich in einem Eheseminar abfällig über Homosexuelle äußerte, wurde der Bremer Pastor Olaf Latzel wegen Volksverhetzung angeklagt. Im November letzten Jahres verurteilte das Amtsgericht in Bremen ihn zu einer Geldstrafe von 8.100 Euro, zuzüglich zu den Kosten des Gerichtsprozesses (SCHWULISSIMO berichtete). Latzel ging in Berufung.
„Religionsfreiheit“ vor Menschenwürde?
Die Aussagen müssten möglicherweise anders bewertet werden, wenn sie von der Bibel abgedeckt seien, so das Landgericht Bremen gegenüber dem Evangelischen Pressedienst. Zum Berufungsverfahren bestellte das Gericht daher den Theologie-Professor Christoph Raedel. Dieser ist jedoch selbst LGBTI*-feindlich eingestellt und glaubt laut Bild an die Wirksamkeit von Konversionstherapien.
Verfassungsrichter ist fassungslos
Jura-Professor Dr. Dr. Volker Boehme-Neßler sieht das Vorgehen im Berufungsprozess als einen „Versuch, zwei Grundrechte gegeneinander auszuspielen“. Das findet er laut Evangelisch.de befremdlich. Ob die LGBTI*-feindlichen Äußerungen des Pastors von der Religionsfreiheit abgedeckt seien, das könne kein theologisches Gutachten entscheiden, sondern nur die gelebte Realität der Bremer Amtskirche. Diese wurde jedoch in der Sache noch gar nicht befragt. Kritik gab es auch vom Bremer Landesverband des Internationalen Bundes der Konfessionslosen und Atheisten: „Allein die Vorstellung, aus einem 1800 Jahre alten Buch [...] Ableitungen für das heutige Rechtsverständnis herzuleiten, ist schon absurd.“ Damit könne man auch den „Völkermord an Ungläubigen rechtfertigen“.