Direkt zum Inhalt
Justizministerin Katarina Barley // © instagram.com/katarina.barley

Justizministerin Katarina Barley Durch Reform des Abstammungsrechts will Katarina Barley lesbische Paare stärken

ae - 15.03.2019 - 11:58 Uhr

Die Justizministerin Katarina Barley hat einen Entwurf für ein neues Abstammungsrecht vorgelegt, wie der Spiegel berichtet. Die Partnerin der Frau, welche ein Kind zur Welt bringt, soll in Zukunft automatisch als Mit-Mutter mit allen Rechten und Pflichten anerkannt werden. Voraussetzung für diese Anerkennung ist, dass diese bei der Geburt des Kindes mit der Mutter verheiratet ist oder in eingetragener Lebenspartnerschaft lebt.

Für schwule Paare gilt weiterhin, dass die Frau, die das Kind zur Welt bringt, Mutter ist und einer der Partner Vater werden kann, indem er zum Beispiel die Vaterschaft anerkennt. Sein Partner könne das Kind später adoptieren, um ebenfalls als Vater anerkannt zu werden, dafür müsse die Mutter das Kind allerdings freigeben.

Mehr als zwei Elternteile dürfe das Kind nach dem Willen von Barley aber nicht haben.

Auch Interessant

Diskriminierung in der Schule

Hast Du schon Angriffe erlebt?

Der LGBTI*-Beratungsverein anyway startet eine bundesweite Umfrage unter LGBTI*-Jugendlichen: Wie sieht die Lage an deutschen Schulen wirklich aus?
Religion und Gay-Community

An was glauben Homosexuelle?

An welche Religion glauben Homosexuelle am liebsten? Eine britische Studie zeigt jetzt das Ranking der Religionen unter Homosexuellen auf.
Rechtsruck in der Generation Z

Alarmierende neue Jugend-Studie

Alarmierende Studie: Die LGBTI* besonders affine junge Generation Z setzt immer mehr auf AfD statt Ampel: 22 Prozent präferieren aktuell die AfD.
Bigger than life

Auf ewig Freddie Mercury

Er bleibt der ewige Superstar, Bigger Than Life: Freddie Mercury. Doch wie blicken wir heute auf seine mutig ausgelebte Sexualität?
US-Präsidentschaftswahl

Unzufriedenheit in der LGBTI*-Community

Eine neue US-Studie lässt aufhorchen: LGBTI*-Themen sind für Homosexuelle bei der US-Präsidentschaftswahl im November nicht wahlentscheidend.