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Häusliche Altenpflege // © aquaArts studio

Häusliche Altenpflege Welche Veränderungen hat Corona mit sich gebracht?

kk - 03.10.2021 - 10:00 Uhr

Die Corona-Pandemie hat so ziemlich alle Bereiche unseres Lebens verändert und obwohl es durch die Impfstoffe Hoffnung auf ein baldiges Ende der Einschränkungen gibt, so gilt es für viele Menschen immer noch, vorsichtig zu bleiben und Kontakte zu vermeiden. Vor allem die Risikogruppe der Pflegebedürftigen und mit ihnen die pflegenden Angehörigen oder beruflich Pflegenden sehen sich immer noch vor neue Herausforderungen gestellt. Welche das sind, erfahrt Ihr im Folgenden:

Welche Sonderregelungen aufgrund von Corona gibt es?
Pflegebedürftige sind vor allem von Corona bedroht, sei es wegen eines hohen Alters, diverser Vorerkrankungen oder einem geschwächten Immunsystem: Damit ein potentieller schwerer Krankheitsverlauf gar nicht erst entstehen kann und das Infektionsrisiko gering bleibt, gelten beim Fortbestehen der epidemischen Lage veränderte Rahmenbedingungen in der stationären und ambulanten Pflege. Im Moment gelten befristeten Corona-Sonderregeln bis zu 30.09.2021, da die neuen Virusvarianten immer noch Grund zur besonderen Vorsicht geben.

Auch beim Pflegeunterstützungsgeld gibt es eine Sonderregelung, denn Beschäftigte haben nun bis zum 30.12.2021 einen Anspruch auf bis zu 20 Arbeitstage statt bislang von regulär zehn.

Pflegeschulungen fallen in der Corona-Zeit nicht aus, werden aber bevorzugt „aus der Ferne“ angeboten: Dies kann per Telefon oder online per Video geschehen. Das ist keine gesetzliche Regelung, sondern eine empfohlene individuelle Übereinkunft zwischen Pflegekasse und Leistungserbringer.

Bis zum 30.09.2021 kann der Entlastungsbetrag von Versicherten mit Pflegegrad 1 auch abweichend vom geltenden Landesrecht genutzt werden, zum Beispiel im Fall von Nachbarschaftshilfe. Bis Ende Dezember wurde zudem die Frist für eine höhere Pauschale für Pflegehilfsmittel angehoben – von 40 auf 60 Euro pro Monat.

Wie ist die Situation durch Corona in den Pflegeheimen?
Besuche von Angehörigen in Pflegeheimen sind in der Pandemie schwierig geworden, den in den Anstalten sind die Gegebenheiten höchst unterschiedlich. Daher hat das Besuchskonzept lediglich einen Empfehlungscharakter, wonach der Besucher komplett symptomfrei sein muss, sich einem (Schnell-)Test unterziehen muss und sich zwecks Kontaktverfolgung im Infektionsfall registrieren muss.

Zudem sollten während des Besuchs von allen Beteiligten (Bewohner, Pfleger und Besucher) die sogenannten AHA+L+A Regeln strikt eingehalten werden:

Abstand halten: Mindestens 1,50 Meter voneinander werden empfohlen
Hygienemaßnahmen einhalten: Regelmäßig Hände waschen und Oberflächen desinfizieren
Atemschutzmarken tragen: FFP2- oder OP-Masken sind sinnvoll
Lüften: Ein regelmäßiger Luftaustausch in den Räumen ist wichtig
Apps nutzen: Die Corona-Warn-App informiert unmittelbar, wenn man Kontakt zu einer infizierten Person hatte

Trotz all dieser Vorsichtsmaßnahmen kommt es jedoch immer wieder zu Ansteckungen bei Bewohnern oder Pflegekräften: In dem Fall werden Quarantänemaßnahmen umgesetzt, die vom zuständigen Gesundheitsamt festgelegt werden.

Welche Ansprüche haben Risikogruppen?
Wer ein erhöhtes Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf nach einer Corona-Infektion aufweist, hat Anspruch auf Schutzmasken, die in Apotheken ausgegeben werden.

Dies gilt für gesetzlich Versicherte sowie für nicht Versicherte, die dabei einen Anspruch auf 10 partikelfilternde Halbmasken (FFP2-Masken) haben.

Die FFP2-Masken gehören dabei seit April 2021 zu den anerkannten Pflegehilfsmitteln zum Verbrauch: Sofern also die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind, werden die Kosten von der Sozialen Pflegeversicherung übernommen.

Wie sieht es mit den Corona-Impfungen aus?
Die Priorisierung für eine Corona-Impfung ist seit dem 07.06.2021 entfallen, das heißt, jeder kann leicht und schnell an eine Impfung gelangen – und doch nehmen zu wenige das Angebot wahr, damit Deutschland in Nähe der so genannten Herdenimmunität gelangt Noch immer sind zudem viele PflegerInnen ungeimpft und oft mangelt es diesen auch an Zeit für ausführliche Gespräche über die Impfstoffe. Doch mangelnde Aufklärung und Information löst Bedenken aus, so dass viele Angehörige ebenfalls eine Impfung ablehnen. Man soll niemanden unter Druck setzen, aber Ängste durch fundierte Faktenlage zu nehmen ist ein wichtiger Schritt. Bestärkung hilft mehr als Druck: Versucht dabei ungeimpften Angehörigen mit Risikofaktor mit Wertschätzung zu erreichen und nicht mit Bevormundung oder Gewissensbissen.

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