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Mit-Mutterschaft // © SolStock

Mit-Mutterschaft Nachteil für das Kind

ja - 02.11.2020 - 10:00 Uhr

Wenn der biologische Vater auf seine Rechten und Pflichten als solcher verzichtet bzw. nicht genannt werden kann, beispielsweise bei einer Samenspende, hat das Baby rechtlich nur ein Elternteil. Das bringt ein großes Risiko mit sich und wird für das Kind in verschiedenen Bereichen zum Nachteil.

Eine Mit-Mutterschaft kann nur durch eine Stiefkindadoption erfolgen – ein langer und oft schwieriger Prozess. Während es in anderen Situationen, in denen Kinder in komplett neue Beziehungen gebracht werden, sehr sinnvoll ist, zu überprüfen, ob dies im Wohlergehen des Kindes stattfindet, ist es im Falle einer Mit-Mutterschaft oft ein unnötig schwieriger Schritt. Hierbei müssen ärztliche Atteste und Finanzen vorgelegt werden, das Jugendamt ist mit im Spiel und es gibt Anhörungen vor Gericht. All das, um festzustellen, dass man seine Partnerin/Ehefrau liebt und um ein ebenfalls vollwertiges Elternteil des mithilfe von Samenspende in der Beziehung geborenen Kindes zu werden. Als wüsste man das nicht ohne all die offiziellen Maßnahmen. Dass das unfair, diskriminierend und auch nicht mehr zeitgemäß ist, erkennt wohl „jedes Kind“.

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