„Arglistige Täuschung“? Sächsische Polizei kündigte trans* Auszubildendem
Im Herbst 2020 begann ein trans* Mann seine Ausbildung an der sächsischen Polizeifachschule Schneeberg. Schon kurz nach Ausbildungsbeginn teilte er seinem Lerngruppenleiter mit, dass er eine Geschlechtsangleichung anstrebt. Ein Jahr später sollte er eigentlich ein Praktikum beginnen. Am ersten Tag fand er jedoch heraus, dass er entlassen worden war. Die Art der Informationsweitergabe räumte die Polizei immerhin als bedauerlichen Fehler ein.
Angeblich Daten verschwiegen
Weil er sich „noch als Frau“ beworben hatte, sprach die Polizei laut der Sächsischen Zeitung von „arglistiger Täuschung“: Er habe „wichtige gesundheitliche Daten nicht offengelegt […], die für die Überprüfung der Polizeidiensttauglichkeit von entscheidender Bedeutung sind“. Dabei war den Behörden jedoch anscheinend sehr wohl bekannt, dass es sich um eine trans* Person handelte: Die Unterlagen sprechen auch davon, dass der Anwärter „bereits seit 2018 offen in der Schule und in der Freizeit als Junge [lebt]“.
Unterstützung in der Schule
Die Mit-Auszubildenden reagierten mit Entsetzen auf die Entlassung ihres „Klassenkameraden, Freund[es], Mitschüler[s] oder schlicht Kollegen“. In einem Brief baten sie die Schulleitung, ihn wieder einzustellen. Die Polizei weigerte sich jedoch und so landete der Fall vor dem Oberverwaltungsgericht Bautzen. Dieses erklärte die Entlassung für ungültig: Die Polizei müsse den Mann wieder in den Vorbereitungsdienst einstellen und weiterhin seine Bezüge zahlen.