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Bald ist die Namensänderung ohne angleichende OP möglich

Gesetze in Litauen Bald ist die Namensänderung ohne angleichende OP möglich

co - 05.01.2022 - 14:00 Uhr

Bisher konnten inter* und trans* Personen in Litauen nur ihren offiziellen Namen ändern, wenn sie eine geschlechtsangleichende Operation hinter sich hatten. Ab dem 2. Februar ist das anders, denn Justizministerin Evelina Dobrovolska unterzeichnete noch am 31. Dezember ein entsprechendes Gesetz, dessen Entwurf schon lange vorlag.

Späte Umsetzung eines Gerichtsurteils

Fast 15 Jahre ist es her, dass der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg entschied, dass Litauens bisherige Regelung umgehend überarbeitet werden müsse. Das Justizministerium bezeichnete das Gesetz laut Delfi als „wichtigen Schritt zur Teil-Implementierung“ des Gerichtsurteils und zur „Konsolidierung von Menschenrechts-Standards“. Mit dem neuen Gesetz wird die Namensänderung zwar einfacher, doch trans* und inter* Personen brauchen noch immer eine Bescheinigung von einer litauischen oder europäischen Einrichtung, die ihnen die „Diagnose Transsexualität“ bestätigt.

Der damalige Fall

2007 gewann ein 28-jähriger trans* Mann ein Verfahren gegen Litauen: Das Land wollte ihm keine Papiere mit dem korrekten Geschlecht ausstellen. Sieben Richter:innen entschieden damals, dass Litauen innerhalb von drei Monaten neue Gesetze erlassen oder Strafe zahlen müsse. Zwar erkannte Litauen das Recht von trans* Personen an, ihr Geschlecht und ihren Personenstand zu ändern, doch durch eine Gesetzeslücke war dazu eine Geschlechtsangleichung notwendig. Leider gab es laut PinkNews nicht einmal geeignete medizinische Einrichtungen im Land, die einigermaßen zugänglich waren.

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