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Autorin siegt im Rechtsstreit gegen Verlag // © DNY59

Autorin siegt im Rechtsstreit Urheberrechte stehen über Sprachverordnung

ms - 23.05.2022 - 14:30 Uhr

Wie der Verein der Deutschen Sprache jetzt mitteilte, endete nun ein Rechtsstreit zwischen einer Autorin und ihrem Verlag in Hamburg – der Verlag hatte ohne Rückfrage einen Text der Autorin gegendert und in Umlauf gebracht.

Dagegen klagte die Autorin und das Landgericht Hamburg gab ihr jetzt Recht. Der Verlag muss die ungegenderte Ursprungsversion des Textes wiederherstellen.

Unterstützt worden war die Autorin vom Verlag für Deutsche Sprache, einem der größten Vereine für den Erhalt der deutschen Sprache.

Der Verein wurde 1997 gegründet und spricht sich in den letzten Jahren immer wieder gegen das zwanghafte Gendern aus, wie es in einige Universitäten in Deutschland sowie in einigen Redaktionen bereits durchgesetzt wird. Dabei bekräftigt der Verein immer wieder, dass das erzwungene Gendern die Sprache beschädige, im Grunde zutiefst sexistisch sei und die Mehrheit der Deutschen diese Sprachneufindung vehement ablehne.

Zuletzt zeigte eine Umfrage des MDR unter 26.000 Deutschen im Jahr 2021, dass 86 Prozent der Befragten das Gendern ablehnen beziehungsweise es als “unwichtig“ einstufen, auch mehrheitlich Frauen oder Mitglieder der LGBTI*-Community, die durch das Gendern mehr Sichtbarkeit und Inklusion erfahren sollen.

Im expliziten Fall aus Hamburg hatte der Verlag den Artikel der Autorin gegendert weiter verbreitet, obwohl die Frau mehrfach darauf hingewiesen hatte, dies nicht zu tun.

In der Verhandlung erklärte der Richter nun, dass es "unstrittig" sei, dass der Verlag gegen Urheber- und Persönlichkeitsrecht verstoßen habe. Wie zuvor schon von der Autorin angeboten, einigte man sich nun auf einen Vergleich, der auch vom Verlag akzeptiert wurde. Dieser sieht vor, dass der Verlag den Text online wieder in den Originalzustand zurückversetzen muss.

Die Print-Exemplare dürfen jedoch weiter ausgeliefert werden. Zudem trägt der Verlag den Großteil der Prozesskosten alleine.

 

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