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Durchsuchung bei der AfD

Durchsuchung bei der AfD Staatsanwaltschaft Berlin sucht nach Beweisen für eine mögliche illegale Wahlkampffinanzierung

ms - 28.09.2022 - 13:26 Uhr

Die Staatsanwaltschaft Berlin hat heute Morgen die Bundesgeschäftsstelle der AfD durchsucht – nach ersten Angaben soll es dabei um Ermittlungen rund um eine möglicherweise falsche Wahlkampffinanzierung sowie um Rechenschaftsberichte und weitere Verfahren gegenüber dem ehemaligen Parteichef Jörg Meuthen gehen. Konkret im Fokus ist ein möglicher Verstoß gegen das Parteiengesetz. Die in weiten Teilen homophobe Partei geriet in den letzten Monaten immer wieder in den Verdacht, die Wahlkampffinanzierung nicht korrekt offengelegt beziehungsweise dokumentiert zu haben. Gegenüber dem Spiegel erklärte ein Parteisprecher heute Nachmittag, dass es vor allem um Berichte aus den Jahren zwischen 2016 und 2018 gehen würde.

Parteispenden unterliegen in Deutschland strengen Maßregeln, so müssen beispielsweise Spender namentlich ab einer Höhe von 10.000 Euro jährlich im Rechenschaftsbericht einer Partei auftauchen, inklusive Name und Anschrift des Spenders. Eine sofortige Meldepflicht gilt bei Spenden über 50.000 Euro. Verboten sind Spenden aus Ländern außerhalb der Europäischen Union, wenn sie die Höhe von 1.000 Euro überschreiten, ebenso wie anonyme Spenden über 500 Euro. Die Regeln haben auch deswegen eine besondere Wichtigkeit, um die politische Einflussnahme von Interessengruppen im Zaum zu halten. LGBTI*-Aktivisten beispielsweise vermuteten in der Vergangenheit immer wieder, dass gerade politisch rechte Bündnisse in den einzelnen Ländern Europas wie aber auch in den USA miteinander kooperieren und so zur Unterstützung von homophoben Aktionen auch unter der Hand Gelder fließen lassen sollen. Der AfD wurde ein solches Verhalten bis heute nicht nachgewiesen, allerdings geriet die Partei bereits vor vier Jahren im Rahmen von Spenden aus der Schweiz in die Kritik.

Die lesbische Parteivorsitzende Alice Weidel sowie Bundessprecher Tino Chrupalla kritisierten in ersten Statements, dass die Berliner Staatsanwaltschaft die Hausdurchsuchung nicht angekündigt habe – eine solche Ankündigung ist allerdings nicht vorgeschrieben und auch nicht üblich. Weidel sprach trotzdem von einer “äußerst unverhältnismäßigen Maßnahme zur Einschüchterung“. Und Bundessprecher Chrupalla ergänzte: „Wenn uns die Staatsanwaltschaft vorab gefragt hätte, hätten wir entsprechend geantwortet und Unterlagen zur Verfügung gestellt. Dass jetzt komplette Festplatten, Postfächer und Dateiordner kopiert werden, kann nur als gezieltes Vorgehen zur Einschränkung der Sicherheit und Integrität unserer parteiinternen Daten gewertet werden.“

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