Asyl wegen Homosexualität Mangelhafter Schutz für schwarze Lesben
Auf dem Papier zählen Menschenrechtsverletzungen aufgrund der sexuellen Orientierung und der Geschlechtsidentität in Deutschland als Asylgrund. Doch in der Praxis wird es schwarzen lesbischen Geflüchteten nicht leicht gemacht: So erhalten laut dem Tagesspiegel etwa 95 Prozent der schwarzen Lesben auf ihren Asylantrag in Bayern zunächst eine Ablehnung. Bezeichnend ist, dass schwule Männer zu etwa 50 Prozent und heterosexuelle Frauen zu etwa 30 Prozent Asyl erhalten.
Nach der Istanbuler Konvention von 2011 kann geschlechtsspezifische Gewalt eine Art von Verfolgung darstellen, bei der Flüchtlingsschutz gewährleistet werden soll. Frauen und Kinder zählen neben den Opfern von Sexhandel als schutzbedürftigste und besonders gefährdete Personen im europäischen Asyl-System. Nach dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge erlangten mehr als die Hälfte der heterosexuellen Frauen ihren Flüchtlingsstatus als Opfer geschlechtsspezifischer Verfolgung. Lesbische Frauen kämpfen derweil darum, dass ihre Leidensgeschichten meist nicht als „begründete Furcht vor Verfolgung“ anerkannt werden. Oft sei es auch so, dass man ihnen ihre Homosexualität nicht glaube.