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Kein Kondom? Bewährungsstrafe!

Kein Kondom? Bewährungsstrafe! Immer mehr Länder setzen Richtlinien bei sexuellen Kontakten um

ms - 20.03.2023 - 11:00 Uhr

In den Niederlanden ist jetzt erstmals ein Mann verurteilt worden, weil er beim Sex heimlich das Kondom von seinem Penis entfernt hatte. Bei diesem ersten, sogenannten „Stealthing“-Urteil wurde der 28-jährige junge Mann zu einer Bewährungsstrafe von drei Monaten sowie einer Geldstrafe von 1.000 Euro verurteilt.

Immer mehr Länder setzen Richtlinien um

Die Niederlande gehen damit neue Schritte in puncto Rechtssicherheit bei sexuellen Kontakten; in Deutschland kam es aufgrund von „Stealthing“ (vom englischen Wort „stealth“ kommend, bedeutet so viel wie Heimlichtuerei) bereits 2018 zu einer ersten Verurteilung – damals wurde ein Mann zu acht Monaten Bewährung und einer Geldstrafe von 3.000 Euro verurteilt. Die Gesetze gegen das „Stealthing“ finden in immer mehr Ländern schrittweise Anwendung, zuletzt im US-Bundesstaat Kalifornien, zuvor bereits neben der Bundesrepublik auch in der Schweiz und in Neuseeland. Die Richtlinien gelten unabhängig von der Sexualität – sowohl heterosexuelle wie auch homosexuelle Menschen können diesbezüglich verurteilt werden.

Kondomnutzung unter schwulen Männern

In der Gay-Community ist die Frage nach der Nutzung des Kondoms spätestens seit der Einführung der PrEP eine besondere; einige Männer bestehen darauf, Sex nur noch ohne Kondom zu haben, obwohl die PrEP selbst nur gegen HIV, nicht aber vor anderen Geschlechtskrankheiten (STI) schützt. Immer wieder wird so beim Geschlechtsverkehr auf Kondome verzichtet, auch wenn vorab ein anderes Vorgehen vereinbart worden war – eine inzwischen grundsätzlich strafbare Handlung.

Genau um das Thema STI ging es auch jetzt beim Urteil in Rotterdam. Die Richter erklärten, der 28-Jährige hätte seine Partnerin damit auch dem Risiko von Geschlechtskrankheiten ausgesetzt. Die heimliche Entfernung eines Kondoms beim Sex wurde ihm als Nötigung ausgelegt, in anderen Fällen könnte ein ähnliches Vorgehen juristisch auch als Vergewaltigung interpretiert werden. Vereine wie die Deutsche Aidshilfe gehen derweil davon aus, dass der Anstieg von Geschlechtskrankheiten in der Gay-Community unter anderem auch mit einem Rückgang der Nutzung von Kondomen zu tun haben könnte.    

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