Klage gegen Papst Benedikt XVI. Neben dem Papst auch Kardinal Wetter mit auf der Anklagebank
Ein Missbrauchsopfer der katholischen Kirche hat nun beim Landgericht Traunstein in Oberbayern Klage gegen den emeritierten Papst Benedikt XVI. und weitere Kirchenvertreter eingereicht – damit könnte es geschehen, dass sich der 95-Jährige vor einem weltlichen Gericht verantworten muss. Hintergrund sind die rund 500 Missbrauchsfälle aus dem Erzbistum München-Freising, die im Januar 2022 in einem zweiten Gutachten vorgestellt worden waren.
Dabei hatten die drei ermittelnden Anwälte der Münchner Kanzlei WSW festgestellt, dass die Kirche auch nach einem ersten Gutachten zehn Jahre zuvor weiterhin die Missbrauchsfälle von Priestern vertuschen würde. Zudem beschuldigte die Kanzlei auch Papst Benedikt direkt, während seiner Zeit als zuständiger Erzbischof einen als pädophil vorbestraften Priester eingesetzt und Missbrauch billigend in Kauf genommen zu haben. Insgesamt in vier Fällen soll der emeritierte Papst und damalige Erzbischof Joseph Ratzinger nicht ausreichend gegen Missbrauchstäter vorgegangen zu sein. Der Papst hatte „Kenntnis von allen Umständen und hat es zumindest billigend in Kauf genommen, dass dieser Priester ein Wiederholungstäter ist“, heißt es in der Klageschrift nach Angaben der Zeit, des Rechercheverbandes Correctiv sowie des Bayerischen Rundfunks.
Konkret wirft der Kläger dem emeritierten Kirchenoberhaupt dabei vor, den pädophilen Priester trotz besseren Wissens bei der Gemeindearbeit ausgerechnet mit Kindern und Jugendlichen eingesetzt zu haben. Die Taten sind inzwischen zwar strafrechtlich weitgehend verjährt, Ziel der Feststellungsklage sei es laut des Berliner Strafverteidigers Andreas Schulz aber, eine Feststellung der Schuld der Kirche zu erreichen. Sollte das Gericht zudem urteilen, dass der damalige pädophile Priester den Kläger missbraucht hat, könnte die Kirche auch „zum Ersatz des Schadens ihm gegenüber verpflichtet“ sein. Nebst dem emeritierten Papst wurde auch gegen Kardinal Friedrich Wetter und den Generalvikar der Erzdiözese München und Freising, Christoph Klingan, Klage beim Landgericht Traunstein eingereicht.
In einem ersten Statement räumen Juristen der Klage grundsätzlich Chancen auf Erfolg ein, wenn die Kirche darauf verzichtet, sich auf Verjährung zu berufen, wie sie es bereits in den innerkirchlichen Verfahren getan hatte. Der frühere Münchner Erzbischof Kardinal Wetter hat allerdings nun bereits angekündigt, keinen Antrag auf Verjährung stellen zu wollen.