Konversionsverbot in Belgien Parlament soll 2023 final das Verbot von Konversionstherapien verabschieden
Der Ministerrat der belgischen Regierung hat jetzt den Weg freigemacht für ein Verbot von Konversionstherapien – anders als in Deutschland gibt es ein solches Verbot von vermeintlichen “Heilungsangeboten“ für Homosexuelle in Belgien noch nicht. Nach dem Beschluss des Ministerrats geht der Gesetzentwurf jetzt ins Parlament, das Anfang 2023 darüber debattieren und gegebenenfalls dann auch darüber abstimmen soll.
Belgiens Vorreiterrolle für LGBTI*
Die Staatssekretärin für Geschlechtergleichstellung, Chancengleichheit und Diversität, Sarah Schlitz, bekräftigte gegenüber der Presse, dass ein solches Verbot von Konversionstherapien dringen notwendig sei – in vielen anderen Bereichen von der Legalität der Homosexualität bis hin zur Eheöffnung für gleichgeschlechtliche Paare war Belgien zumeist einer der Vorreiter in Europa. "Belgien ist ein Vorreiter auf dem Gebiet der LGBTI*-Rechte. Zahlreiche Gesetzesreformen und soziale Bemühungen zeugen davon, aber ein Verbot von Konversionspraktiken fehlt leider in unserem Gesetzesarsenal" so Schlitz. Dabei sei die Freiheit, so leben zu wollen, wie man wolle, ein Grundprinzip der belgischen Gesellschaft. Ferner betonte die Gleichstellungsbeauftragte auch, wie wichtig es sei, homosexuelle Opfer vor dieser Form der psychischen Gewalt zu schützen.
Haftstrafen und Berufsverbot angedacht
Eine aktuelle Studie des 'Centre Permanent pour la Citoyenneté et la Participation' (CPCP) enthüllte dabei, dass auch in Belgien Homosexuelle Opfer solcher Praktiken geworden sind. Dabei reicht das Behandlungsfeld von medizinischen Therapien über Elektroschocktherapie bis hin zu Schlägen und sogenannten "korrigierenden Vergewaltigungen". Generell finden solche menschenfeindlichen “Therapien“ zumeist in einem religiösen oder sektenähnlichen Umfeld statt, gerne durchgeführt von Verwandten oder Pseudoprofessionellen.
In Belgien soll damit nun 2023 Schluss sein. "Dieses Verbot ist ein starker Akt, um die Opfer vor dieser symbolischen, psychologischen und manchmal auch physischen Gewalt zu schützen", so Schlitz abschließend. Bei einer mehrheitlichen Abstimmung für das Verbot könnten Anbietern von Konversionstherapien in Belgien künftig eine Haftstrafe von bis zu zwei Jahren und ein Berufsverbot im sozialen Bereich von bis zu fünf Jahren drohen.
In immer mehr Ländern wurde in den letzten Jahren ein teilweises oder umfassendes Konversionsverbot durchgesetzt, in Deutschland sind solche Therapieangebote bisher nur für Minderjährige verboten. Nach den jüngsten Plänen der Ampel-Koalition soll hier ebenso im kommenden Jahr nachgebessert werden.