Vom Staat nicht vorgesehen Lesbische Mütter klagen für Co-Mutterschaft
Gesa Teichert-Akkermann und Verena Akkermann aus Hildesheim erwarten ihr lang ersehntes Wunschkind. Doch laut deutschem Recht darf sich nur Gesa beim Standesamt als Elternteil eintragen lassen – denn dieses sieht zwei Mütter schlichtweg nicht vor. Bei Hetero-Paaren wird hingegen der Ehemann auch dann automatisch als Vater eingetragen, wenn er es biologisch gar nicht ist.
Das wollen Gesa und ihre Frau nicht auf sich sitzen lassen. Für sie ist diese Tatsache laut dem Tagesspiegel eine „krasse Diskriminierung und Abwertung“. Für eine Co-Mutterschaft müsste Verena den Nachwuchs als Stiefkind adoptieren, auch wenn die Schwangerschaft durch eine Samen- oder Embryonen-Spende erfolgte. Das lehnen die beiden jedoch ab und zogen vor Gericht.
Mit der Klage wollen sie erreichen, dass diese Lücke in der Ehe für alle geschlossen wird und gleichgeschlechtliche Ehepartner somit auch beim Kinderkriegen die selben Rechte haben wie Hetero-Paare. Die Akkermanns sind das erste lesbische Paar in Deutschland, das diesen Schritt geht.