LGBTI*-Rechte in Kroatien Das erste schwule Paar darf Pflegekinder aufnehmen
Rund drei Jahre lang kämpfte ein schwules kroatisches Paar darum, gemeinsam Kinder zur Pflege aufnehmen zu dürfen. Das Paar lebt in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft. 2017 wurde ihr Antrag auf Pflege-Elternschaft abgelehnt: Gleichgeschlechtliche Paare würden im Pflege-Gesetz nicht als Familie anerkannt, hieß es damals. Das Paar klagte daraufhin gegen den Staat. Schließlich landete der Fall beim Verfassungsgericht, das dann im Februar 2020 den Weg für homosexuelle Pflegeeltern ebnete.
Das Verfassungsgericht wies die Gerichte dazu an, das Pflege-Gesetz so auszulegen, dass allen Menschen die gleichen Rechte zugesprochen werden. Dadurch wurde die Ablehnung des Paares ungültig, und die beiden konnten sich erneut als Pflegeeltern bewerben. Inzwischen hat das Paar laut der Presse zwei Pflegekinder bei sich aufgenommen.
Die Organisation Regenbogenfamilien reagierte angesichts der schnellen, positiven Entscheidung überrascht. Man habe eigentlich erwartet, mit dem Fall weiterziehen zu müssen zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. Als nächstes wolle man sich nun für das Adoptionsrecht einsetzen.