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Gericht entscheidet gegen die Gay-Community
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Japan: Verbot der Homo-Ehe bleibt! Schwule und Lesben in Japan sind enttäuscht über das Nein zur Ehe

ms - 21.06.2022 - 10:00 Uhr

Schwule und Lesben erleben in diesen Tagen in Japan eine herbe Niederlage – das Bezirksgericht in Osaka hat jetzt entschieden, dass das Verbot von gleichgeschlechtlichen Ehen nicht gegen die Verfassung verstößt. Japan ist und bleibt damit das einzige Land in der G7-Gruppe der Industrienationen, das gleichgeschlechtlichen Paaren die Heirat auch weiterhin verwehrt.

LGBTI*-Aktivisten und Menschenrechtsorganisationen zeigten sich bitter enttäuscht über das jüngste Urteil, vor allem auch deswegen, weil 2021 ein Bezirksgericht in Sapporo genau gegenteilig entschieden hatte – es sprach davon, dass die Nichtanerkennung der gleichgeschlechtlichen Ehe "verfassungswidrig" sei. So war die Hoffnung kurz danach groß, damit jetzt den Druck auf die japanische Regierung erhöhen zu können, damit diese sich mit der Thematik befasst und schlussendlich eine landesweite Ehe für Homosexuelle einführt. Daraus scheint nun wenigstens in nächster Zeit nichts zu werden. Die Klage in Osaka wurde von drei gleichgeschlechtlichen Paaren eingereicht. Der Fall ist erst der zweite seiner Art, der in dem Land verhandelt wurde. Das Gericht in Osaka wies dabei nicht nur die Behauptung zurück, dass das Verbot der Eheschließung verfassungswidrig sei, sondern erklärte auch, dass die damit verbundene Schadensersatzforderung der drei homosexuellen Paare nicht rechtmäßig sei.

Allerdings räumte das Gericht in Osaka ein, dass die öffentliche Debatte über die gleichgeschlechtliche Ehe noch nicht ausreichend geführt wurde und dass es "möglich sein könnte, ein neues System zu schaffen", in dem die Interessen gleichgeschlechtlicher Paare zukünftig besser anerkennt werden könnten. Ein Silberstreif am Horizont für die Gay-Community in Japan sozusagen. Konkret erklärten die Richter in ihrem Urteil: "Aus der Perspektive der individuellen Würde kann gesagt werden, dass es notwendig ist, die Vorteile der öffentlichen Anerkennung gleichgeschlechtlicher Paare durch eine offizielle Anerkennung zu realisieren. Die öffentliche Debatte darüber, welche Art von System dafür geeignet ist, ist nicht gründlich geführt worden."

Bisher stellen einige japanische Gemeinden und Regionen wie beispielsweise Tokio sogenannte Partnerschaftsurkunden für Homosexuelle aus, die es ihnen ermöglichen, gemeinsam eine Wohnung zu mieten und Besuchsrechte in Krankenhäusern wahrzunehmen. Gleiche Rechte wie ein heterosexuelles Paar haben homosexuelle Japaner allerdings nicht. Japans Verfassung definiert die Ehe als eine Institution, die "im gegenseitigen Einverständnis beider Geschlechter" geschlossen wird. Gleichgeschlechtliche Paare dürfen so nicht heiraten, können das Vermögen des Partners nicht erben und haben auch keine elterlichen Rechte an den Kindern des Partners.

Nebst dem direkten juristischen Rückschlag für Homosexuelle, befürchten LGBTI*-Aktivisten auch, dass ein Urteil wie dieses die Situation für junge Homosexuelle in Japan weiter verschlimmern könnte – bis heute wagen es viele Schwule und Lesben nicht, sich bei ihren Familien oder Freunden zu outen. Dass grundsätzlich eine Überarbeitung der Verfassung nötig ist, belegen indes auch aktuelle Meinungsumfragen, demnach eine Mehrheit der Japaner die Zulassung der gleichgeschlechtlichen Ehe befürwortet. Die drei klagenden, homosexuellen Paare haben auch deswegen kurz nach der jüngsten Urteilsverkündung erklärt, dass sie gegen die Entscheidung des Gerichts Berufung einlegen werden.

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