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Ehe-Verbot in Tokio

Ehe-Verbot in Tokio Wann schafft der G7-Staat landesweit Klarheit in puncto Homo-Ehe?

ms - 30.11.2022 - 13:00 Uhr

Der Kampf um mehr rechtliche Gleichberechtigung für Homosexuelle geht in Japan in die nächste Runde – nun hat das Bezirksgericht in Tokio entschieden, dass das Verbot der gleichgeschlechtlichen Ehe verfassungsmäßig korrekt sei. Die Entscheidung fiel, nachdem knapp vier Wochen zuvor die Stadträte von Tokio beschlossen hatten, ab sofort Partnerschaftsurkunden für gleichgeschlechtliche Paare auszustellen; diese Urkunden sind zwar nicht mit der herkömmlichen Ehe gleichgestellt, erlauben den schwulen und lesbischen Paaren aber in einigen Aspekten wie bei der Wohnungssuche oder Gesundheits- sowie Sozialleistungen mehr Rechtssicherheit. In rund 200 Kommunen und Regionen Japans gibt es solche Partnerschaftsurkunden derzeit.

Homo-Eheverbot verstößt gegen Menschenrechte

Mit der Bekräftigung des Verbotes von homosexuellen Ehen folgen die Richter in Tokio nun der Entscheidung des Bezirksgerichts in Osaka vom Juni dieses Jahres. Doch auch selbst hier herrscht zwischen den einzelnen Instanzen Rechtsunsicherheit, das Bezirksgericht in Sapporo beispielsweise erklärte das Verbot im vergangenen Jahr noch für verfassungswidrig. Und auch das Bezirksgericht in Tokio, das das Verbot bekräftigte, erklärte im gleichen Atemzug, dass der fehlende Rechtsschutz gegen die Menschenrechte von Homosexuellen verstoßen würde. Am Ende bleibt es nach wie vor bei einem politischen Schlingerkurs, der erst von oberster politischer Stelle final entschieden werden müsste – Premierminister Fumio Kishida schweigt indes nach wie vor beharrlich über diese Thematik.

Der Druck auf Japan wächst

"Dies ist eigentlich ein recht positives Urteil. Zwar bleibt die Ehe zwischen einem Mann und einer Frau bestehen, und das Urteil unterstützt dies, aber es besagt auch, dass die derzeitige Situation ohne rechtlichen Schutz für gleichgeschlechtliche Familien nicht gut ist und dass etwas dagegen getan werden muss", so die Einschätzung von Nobuhito Sawasaki, einem der an dem Fall beteiligten Anwälte gegenüber Reuters.

Dass etwas passieren muss und der Druck dabei immer größer wird, scheint klar zu sein – Japan ist das einzige G7-Land, das nach wie vor gleichgeschlechtliche Ehen nicht zulässt und in der Verfassung die Ehe noch immer als "gegenseitiges Einverständnis beider Geschlechter" definiert. Für die Gay-Community bedeutet das Urteil trotzdem erst einmal einen weiteren Dämpfer, denn man hatte gehofft, dass von der Hauptstadt Tokio eine positive Signalwirkung in puncto Homosexuellenrechte ausgehen würde – noch dazu, wo sich bereits 2021 in einer Umfrage des öffentlichen Rundfunksenders NHK 57 Prozent der Japaner für die gleichgeschlechtliche Ehe ausgesprochen hatten.

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