Self-ID in Österreich? Wiener Gericht stärkt Position eines nicht-binären Klägers – Revision des Innenministeriums erwartet.
Die Themen Selbstbestimmung und Trans-Rechte rücken immer mehr in den Fokus von landesweiten Debatten – nicht nur in Deutschland oder beispielsweise zuletzt in Großbritannien und Schottland, sondern jetzt auch in Österreich. Ausgangspunkt ist ein noch nicht rechtskräftiges Urteil aus Wien.
Wiener Gericht gibt nicht-binärem Kläger recht
In mehreren Verfahren hatte ein Mitglied des Vereins Nicht-Binär (Venib) gegen die derzeitigen rechtlichen Bestimmungen beim Eintrag eines dritten Geschlechts in den Ausweisdokumenten geklagt. Wie in Deutschland auch steht der Eintrag “divers“ bisher ebenso in Österreich nur intersexuellen Menschen offen, die Merkmale beider Geschlechter aufzeigen. Das Verwaltungsgericht in Wien hat nun entschieden, dass der nicht-binäre Kläger ebenso das Recht dazu habe, in seinen Dokumenten das Geschlechtsmerkmal “nicht binär“ beziehungsweise “divers“ eintragen zu lassen – und dies auch ohne weitere medizinische Gutachten. Die Begründung: Es handele sich dabei um eine selbstbestimmte Zuordnung, für die keine besonderen Beweisregeln gelten würden.
Selbstbestimmung durch richterliche Anweisung
Der Verein Venib erklärte, das Gericht habe damit alle Hürden für nichtig erklärt, die bisher einer individuellen Entscheidung entgegenlaufen würden. Prozessbeobachter gehen allerdings davon aus, dass das österreichische Innenministerium zeitnah Revision gegen das noch nicht rechtskräftige Urteil einlegen wird, damit die richterliche Entscheidung auf mögliche Rechtsfehler hin neu überprüft werden kann. Sollte die oberste Gerichtsinstanz den Richterspruch aus Wien allerdings bestätigen, käme dies dem Kern eines Selbstbestimmungsgesetzes gleich, das in Deutschland die Ampel-Koalition in diesem Jahr umsetzen will.