HIV-Diskriminierung verboten Berlin wollte keinen HIV-positiven Feuerwehrmann einstellen
Ein positiver HIV-Status ist kein Grund dafür, einen Bewerber auszuschließen – das hat jetzt auch das Verwaltungsgericht Berlin im Fall eines Feuerwehrmannes eindeutig betont. Konkret ging es dabei um einen heute 28-Jährigen, der sich 2018 für den feuerwehrtechnischen Dienst des Landes Berlin beworben hatte. Zwei Monate zuvor hatte der junge Mann erfahren, dass er HIV-positiv ist. Nach dem routinemäßigen Bluttest, den alle Bewerber durchlaufen müssen, wurde der Anwärter für die Stelle eines Feuerwehrmannes ausgesondert. Das Land Berlin hatte dazu erklärt, dass man den Bewerber für dauerhaft feuerwehrdienstuntauglich halte.
Der junge Mann, dessen Wunsch es war, Feuerwehrmann zu werden, akzeptierte die Entscheidung des Landes Berlin nicht. Vor Gericht erklärte der er, er halte diese Entscheidung für nicht gerechtfertigt, gerade auch deswegen, weil seine Viruslast so gering sei, dass eine Ansteckung von Kollegen ausgeschlossen werden könne. Das Verwaltungsgericht schloss sich weitestgehend seiner Begründung an, das Land Berlin muss nun 2.500 Euro Schadensersatz an den jungen Mann zahlen. Zur weiteren Begründung erklärten die Richter, dass der Bewerber durch die Entscheidung unzulässig diskriminiert worden sei, untermauert wurden die Aussagen auch von einem Sachverständigen, der ebenso bestätigte, dass Menschen mit HIV, die sich in einer funktionierenden Therapie befinden, das Virus „praktisch nicht übertragen können.“ Zudem seien auch anderweitige gesundheitsbedingte Einschränkungen der Leistungsfähigkeit aufgrund des HIV-Status nicht zu erwarten.