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Hilfe! Du hast meine Chats veröffentlicht? - Deine Rechte

kk - 11.02.2023 - 17:00 Uhr

Es ist ärgerlich und unangenehm: Man schreibt jemandem eine vertrauliche Info, führt ein privates Gespräch in Chats oder auch im Arbeitskontext und all dies landet irgendwo öffentlich. Was nun?

Private und interne Chats bei Messenger-Diensten wie WhatsApp & Co., die man als vertraulich gewertet hat, werden inzwischen alltäglich per Screenshots veröffentlicht oder an Dritte weitergeleitet. Was kann man tun, wenn so etwas passiert und unser Vertrauen missbraucht wird? Wir erläutern im Folgenden deine Rechte bei dieser Problematik:

Persönlichkeitsrechte:

Wenn private Chats gegen deinen Willen veröffentlicht werden, schützen prinzipiell deine Persönlichkeitsrechte – ganz egal um welches Medium es sich dabei handelt, WhatsApp, Facebook, Instagram, SMS etc.: Denn bei einer unberechtigten Veröffentlichung oder Verbreitung privater Chatnachrichten handelt es sich grundsätzlich um einen Eingriff in das Persönlichkeitsrecht des jeweiligen Betroffenen.

Das Persönlichkeitsrecht schützt nämlich z.B. das Recht am eigenen Bild, am eigenen Wort (gesprochen oder geschrieben), am eigenen Namen und allgemein der so genannten Privat-, Geheim- sowie Intimsphäre und damit den Inhalt einer Chatnachricht. Daraus folgt, dass die Veröffentlichung und Weiterleitung von diesem grundsätzlich verboten ist. Die Verbreitung kann unter Umständen sogar strafbar sein.

Persönlichkeitsrechtsverletzung:

Eine Verletzung deiner Persönlichkeitsrechte liegt dann vor, wenn z.B. ein Verfasser durch die Veröffentlichung eines privaten Chats bloßgestellt wird, wenn eine Nachricht ohne dessen Wissen mindestens einer weiteren Person und ohne Einverständnis weitergeleitet wird. Dies gilt auch für einen Screenshot, vor allem dann, wenn dieser in weiteren Medien wie YouTube, Instagram, TikTok oder Facebook öffentlich geteilt wird. Sobald also Nachrichten, die man innerhalb von WhatsApp, Facebook oder anderen Messenger verschickt hat, ohne die eigene Zustimmung geteilt werden, besteht stets eine Verletzung der eigenen Persönlichkeitsrechte.

Rechte:

Wer rechtliche Schritte einleiten möchte und muss, weil eine Verbreitung der privaten Nachrichten für einen selbst eine schädigende Wirkung gehabt hat, sollte in jedem Fall vorab den Sachverhalt und die Veröffentlichung dokumentieren, also alle nötigen Screenshots anfertigen und sichern. Als Betroffener hat man diverse Rechte, die man gegen die verbotene Weiterleitung und Veröffentlichung seiner privaten Chatnachrichten nutzen kann:

  • Unterlassungsansprüche aus § 1004 BGB gemäß i.V.m. § 823 I BGB i.V.m. Art. 1 U, 2 I GG gerichtet auf Unterlassung der Veröffentlichung. Weiterleitung oder Beseitigung
  • Auskunftsansprüche hinsichtlich der Fragen wann, wo und wie private WhatsApp Chatverläufe geteilt wurden – sowie auch an welche Person diese WhatsApp Nachrichten gesendet wurden
  • Anspruch auf Richtigstellung, wenn durch die WhatsApp Nachricht eine Person öffentlich bloßgestellt oder ihr dieser Chat zugerechnet werden soll, obwohl sie von einem anderen Verfasser stammt
  • Anspruch auf immateriellen Schadensersatz – das so genannte Schmerzensgeld: Erhält man im Rahmen dessen vor Gericht Recht, muss der Gegner auch die eigenen Anwaltskosten erstatten.
  • Zudem hat man gegen den Verursacher einen Anspruch auf Erstattung seiner Anwaltskosten
  • Handelt es sich um eine besonders schwerwiegende Rechtsverletzung durch die Veröffentlichung einer privaten Chatnachricht (beispielsweise wenn diese mit einem besonders großen Publikum in einem zugänglichen Blog oder einer Facebook-Gruppe geteilt wird), kann unter Umständen sogar ein Rechtsanspruch gegenüber dem jeweiligen Sozialen Netzwerk bestehen: Dieser Anspruch ist auf die Löschung der jeweiligen Beiträge gerichtet und ist grundsätzlich innerhalb von 24 Stunden, spätestens jedoch innerhalb von 7 Tagen nach Meldung des Verstoßes zu erfüllen.

Verhindern einer Verbreitung:

Zeit spielt bei der Verbreitung einer privaten Chatnachricht natürlich ebenso eine wichtige Rolle, weshalb sich die Frage stellt, wie schnell man deren Weiterleitungen und Öffentlichmachungen überhaupt verhindern kann? Da solche „News“ tausende von Menschen auf den üblichen Plattformen erreichen können, muss man sehr schnell handeln, um seine Rechte durchzusetzen. Hierbei hilft das Mittel eines Eilverfahrens mit dem man durch einen Rechtsanwalt innerhalb weniger Tage eine Verbreitung stoppen kann.

Abgesehen von den rechtlichen Mitteln hilft es aber eventuell auch, die betroffene Person zur Rede zu stellen: Oftmals ist es Menschen überhaupt nicht bewusst, dass das Veröffentlichen von privaten Chatnachrichten strafbar sein kann. In einem solchen Fall kann man den ärgerlichen Sachverhalt bestenfalls schnell und individuell lösen. Wenn nicht, stehen immer noch oben genannte Rechtsmittel zur Verfügung. Zusammengefasst und in Kürze sind es diese Dinge, an die man sich in solch einem Fall erinnern sollte und diese Schritte, die man einleiten kann:

  • Werden Nachrichten unerlaubt weitergeleitet bzw. veröffentlicht, kann dies unter Umständen, etwa im Falle einer Schweigepflichtsverletzung zu einer Strafbarkeit führen
  • Das Weiterleiten von privaten Chatnachrichten verletzt das Allgemeine Persönlichkeitsrecht, Art. 2 Abs. 1 GG, Art. 1 Abs. 1 GG und begründet einen Beseitigungs- und Unterlassungsanspruch
  • Es liegt bereits eine Verletzung des Persönlichkeitsrechts vor, wenn die Nachricht ohne das Wissen des Verfassers per Smartphone an eine andere unbefugte Person verschickt wird
  • Es kann in schwerwiegenden Fällen ein Schmerzensgeld sowie eine Gegendarstellung erklagt werden

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