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Geschlechtswechsel ab sieben Jahren Selbstbestimmungsgesetz soll ab dem siebten Lebensjahr greifen – auch ohne Einwilligung der Eltern

Von ms - 19.09.2022 - 11:30 Uhr
SPD Queer fordert Verschärfung der Pläne
Foto: IMAGO / Michael Gstettenbauer
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Die SPD Queer Tempelhof-Schöneberg in Berlin hat am vergangenen Wochenende einen Antrag beschlossen, indem sie eine Überarbeitung und Verschärfung der bisherigen Pläne zum Selbstbestimmungsgesetz abverlangt. Darin fordert die SPD Queer den Landes- und Bundesvorstand auf, sich den entsprechenden Forderungen anzuschließen und diese angedachten Neuregelungen gesetzlich zu verankern. Im Mittelpunkt steht dabei das Alter, ab welchem Jugendliche und Kinder eine Geschlechtsanpassung vornehmen lassen können sollen. Während im Juli dieses Jahres kurz vor der Sommerpause Bundesfamilienministerin Lisa Paus sowie Justizminister Marco Buschmann erklärten, dass eine Geschlechtsanpassung künftig beim Standesamt ab dem 14. Lebensjahr möglich sein soll – entweder mit Unterstützung der Eltern oder bei Weigerung dieser durch den Erlass über das Familiengericht – erklärten mehrere Vertreter von Bündnis 90 / Die Grünen tags darauf, dass hier noch einmal “nachjustiert“ werden müsse. Auch der Queer-Beauftragte der Bundesregierung, Sven Lehmann, wünscht sich, dass Jugendliche ab 14 Jahren ohne Rücksichtnahme auf den Willen der Erziehungsberechtigten ihr Geschlecht beim Standesamt ändern können.

Kritiker und immer mehr Feministinnen befürchten, dass dadurch Tür und Tor auch für die Vergabe von geschlechtsangleichenden Medikamenten geöffnet und gefördert wird, noch dazu, da mit dem neuen Selbstbestimmungsgesetz nach den jüngsten Plänen sämtliche verpflichtenden Beratungsgespräche mit Ärzten oder Psychologen künftig gestrichen werden sollen. In anderen Ländern wie beispielsweise in einzelnen Regionen in Australien geht diese Bestimmung aktuell sogar noch einen Schritt weiter: Weigern sich Eltern, ihren Kindern eine Geschlechtsanpassung zu ermöglichen und erbitten sie vorab eine psychologische Beratung, machen sie sich strafbar.

Die SPD Queer geht nun in puncto Forderungen und Altersgrenze noch einen Schritt weiter als die Grünen und fordert: „Auch bei Minderjährigen unter 14 Jahren soll das Familiengericht eine am Kindeswohl orientierte Entscheidung treffen können, wenn die Sorgeberechtigten die Zustimmung zur Anpassung von Namen oder Geschlechtseintrag verweigern. Im familiengerichtlichen Verfahren ist sicherzustellen, dass ein*e Verfahrensbetreuer*in bestellt wird, die mit der Situation und den Bedürfnissen von trans* Menschen vertraut ist. Bereits ab Vollendung des siebten Lebensjahres sollen Minderjährige die Erklärung zur Änderung von Namen und Geschlechtseintrag selbst abgeben, wie es im Eckpunktepapier bereits für Minderjährige ab 14 Jahren vorgesehen ist. Es gibt keinen sachlichen Grund dafür, hier von den allgemeinen Regelungen zur Geschäftsfähigkeit Minderjähriger abzuweichen.“ Dabei stellt SPD Queer im weiteren Forderungstext explizit auch fest, dass den Wünschen des Kindes vorrangig Folge zu leisten ist und Kinder gänzlich ohne ihre Eltern diesen Schritt gehen sollen dürfen: „Sowohl die Sorgeberechtigten als auch das Familiengericht müssen verpflichtet sein, die Wünsche eines minderjährigen Kindes bezüglich des eigenen Namens und Geschlechtseintrags vorrangig zu berücksichtigen. Bei entsprechender Reife muss die Entscheidung in das Selbstbestimmungsrecht des Kindes fallen. Daher muss auch die Altersgrenze für eine eigenständige Entscheidung ohne Beteiligung der Eltern abgesenkt werden.“

Ferner fordert die Gruppe, dass auch Menschen ohne deutsche Staatsangehörigkeit in Deutschland die Möglichkeit einer Geschlechtsanpassung gegeben werden muss inklusive der Änderung des Nachnamens, wenn dieser wie in einigen nord- und osteuropäischen Ländern üblich eine geschlechtsspezifische Endung hat. Des Weiteren fordert die SPD Queer, dass spezielle Beratungszentren für Minderjährige geschaffen werden sollen, um Jugendliche bezüglich ihrer Transsexualität zu unterstützen. Dieses Angebot soll nach Wünschen der queeren Vereinigung rechtlich verankert werden – auch für die Eltern: „Die Einführung eines Rechtsanspruchs auf eine qualifizierte Beratung ist zu prüfen. Weiterhin ist zu prüfen, ob Sorgeberechtigte von trans* Kindern zur Wahrnehmung einer Beratung verpflichtet werden können.“ Als Begründung für diese Schritte erklärt die SPD Queer Tempelhof-Schöneberg: „Auch das vorgestellte Eckpunktepapier geht an einigen Stellen nicht weit genug. Vor allem Minderjährigen hilft es nicht zu ihrem Recht auf Selbstbestimmung. Sie sind in weiten Teilen auf die Gunst ihrer Eltern angewiesen. Dies mag in Familien mit einer liberalen Haltung funktionieren, aber wir wissen, dass dies bei weitem nicht in jedem Haushalt der Fall ist (…) Das können wir so nicht hinnehmen. Auch Minderjährige müssen ein Recht auf Selbstbestimmung erhalten. Niemand darf gezwungen werden, in einem Geschlecht zu leben, dem er*sie sich nicht zugehörig fühlt. Kinder und Jugendliche sollten die Möglichkeit bekommen, selbst ihre Erklärung beim Standesamt abzugeben. Falls ihre Eltern dem Wunsch nicht zustimmen, sollten Minderjährige keine Sorge haben müssen, die eigenen Eltern verklagen zu müssen. Daher wollen wir, dass das Standesamt selbst das Familiengericht einschaltet. Vorherige Schulungen von richterlichem Personal, eine mit der Situation und den Bedürfnissen von trans* Menschen vertraute Verfahrensbetreuung sowie ein umfassendes Beratungsangebot sollen den Schutz des Kindes sicherstellen (…) Wir wollen ein echtes Selbstbestimmungsgesetz, dass alle Menschen mitdenkt. Daher muss das Eckpunktepapier nachgeschärft werden.“ Eine Reaktion von Seiten des Landes- oder Bundesvorstands der SPD steht noch aus.

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