Konversionstherapie unter Strafe Schwulsein muss nicht geheilt werden. Gesetz schützt LGBTI*s
Viele Jahrzehnte gingen die Menschen davon aus, dass Homosexualität heilbar wäre. In manchen Religionen galten LGBTI*s als besessen und man versuchte über Rituale, die inneren Dämonen auszutreiben. In anderen Sichtweisen wurde die gleichgeschlechtliche Liebe als „Identitätsstörung“ abgestempelt und galt als psychische Erkrankung. Teilweise wurde der schwule Akt sogar bestraft. Daher gab es Therapeuten, die diese sexuelle Orientierung in Ordnung bringen sollten. Doch mittlerweile sind die Menschen schlauer. Homosexualität ist keine Krankheit und im Sommer 2020 wurde aus diesem Grund ein neues Gesetz erlassen. Dieses stellt die bisherigen Heilungsversuche unter Strafe.
Die Konversionstherapie
Den Versuch, die sexuelle Ausrichtung zu verändern, unternahmen Psychotherapeuten mit der Konversionstherapie. Reorientierungstherapie ist ein anderer, verbreiteter Name des Verfahrens. Dieses Vorgehen sollte heterosexuelle Neigungen aufbauen und fördern, während schwule und lesbische Vorlieben geschwächt und niedergelegt werden sollten. Die Methode gehörte zu den Verhaltenstherapien.
Die Behandlung konnte schwerwiegende Folgen haben. Da dem schwulen Menschen vermittelt wird, seine Sexualität sei abnormal, falsch und ungesund, wendete er sich dem weiblichen Geschlecht zu. Doch dies widersprach seiner Natur und so konnte sich aus der angeblichen Identitätsstörung eine echte entwickeln. Möglich war es, dass der schwule Mann sich dadurch im falschen Körper fühlte. Er musste sich verstellen und sein neu gezeigtes Verhalten passte nicht zu seinem Inneren, zu seinen Emotionen. Weiterhin konnte dies zu Depressionen und Angststörungen führen.
Wer sich ständig anders darstellen muss, setzt sich der Gefahr des erhöhten Suizidrisikos aus. Homosexualität ist wissenschaftlich betrachtet keine Krankheit und nichts, was man heilen kann oder muss. Daher stufte die Weltgesundheitsorganisation (WHO) die Konversionstherapie als Menschenrechtsverletzung ein.
Das Verbot und die Ausnahmen
Durch das neu erlassene Gesetz ist jede medizinische Maßnahme zum Versuch der Heilung der Homosexualität verboten. Dazu zählen auch geplante Änderungen der sexuellen Orientierung und somit die Konversionstherapie. Selbst die Werbung oder Ankündigung solcher Methoden ist strafbar. Wer sich nicht an die Auflagen hält, riskiert eine Freiheitsstrafe oder hohe Bußgelder. Durch diese Neuerung werden LGBTI*s besser geschützt.
Es gibt nur sehr kleine Ausnahmen. Wenn eine Person sich selbst in seiner geschlechtlichen Identität nicht wohlfühlt und psychisch darunter leidet, darf sie psychologische Hilfe erbitten. Dieses Angebot richtet sich an Menschen, die sich wirklich im falschen Körper fühlen, nicht weil es ihnen eingeredet wurde. Dabei handelt es sich aber nicht um die Heilung von Homosexualität. So werden beispielsweise Kinder geboren, die biologische Merkmale beider Geschlechter haben. Oft entscheiden sich die Eltern dann für einen Jungen oder ein Mädchen und lassen das Kind entsprechend operieren. Im Laufe des Lebens kann sich schließlich herausstellen, dass sich der Mensch im falschen Körper fühlt, weil er in seinem Inneren eher das Geschlecht lebt, dass ihm als Baby genommen wurde. Die Betroffenen brauchen psychologische Hilfe und diese wird ihnen nicht verwehrt. Hierbei geht es nicht darum, die eigene Sexualität zu verändern. Daher ist die Behandlung nicht verboten.