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Selbstbestimmungsgesetz Merz fordert hohe Hürden beim Geschlechtswechsel von Minderjährigen

Von ms - 18.09.2023 - 10:00 Uhr
Selbstbestimmungsgesetz
Foto: IMAGO / Metodi Popow
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Der CDU-Vorsitzende Friedrich Merz (67) hat beim Treffen beim Bundesdelegiertentag der Frauen-Union in Hanau am vergangenen Wochenende offen Kritik am geplanten Selbstbestimmungsgesetz geübt. Konkret betonte der Unionspolitiker den staatlichen Schutzauftrag für Kinder und Jugendliche. Oftmals sei es dabei möglich, dass diese der Auffassung sind, mit einem Geschlechtswechsel „alle Probleme ihrer Welt“ lösen zu können. Dabei betonte Merz weiter, es dürfe nicht in der Beliebigkeit von Eltern und Kindern oder anderenfalls auch Gerichten liegen, „das einfach mal eben so neu zu entscheiden und dies möglicherweise fast jedes Jahr“, so Merz.

Hilfe für Menschen mit Geschlechtsdysphorie

Zudem bekräftigte er, dass das Geschlecht nicht ein rein soziales Konstrukt sei und es sei auch nicht beliebig oder frei wählbar. Diejenigen Menschen, die tatsächlich unter einer Geschlechtsdysphorie leiden, müsste der Weg hin zu einer Geschlechtsanpassung möglicherweise erleichtert werden, so Merz sinngemäß, der von bis zu 4.000 Fällen pro Jahr ausgeht. Trotzdem müsse es generelle deutliche Hürden geben – einen einfachen Geschlechtswechsel auf dem Standesamt via Sprechakt wie derzeit angedacht lehnt Merz ab. Die Ampel-Regierung hatte in ihrem jüngsten Gesetzentwurf weder bisher benötigte psychologische Gutachten oder eine Fach-Beratung als verpflichtend angesehen. Auch eine Diagnose über eine Geschlechtsdysphorie selbst braucht es nicht mehr.

Bundeskabinett machte Weg frei

Das Bundeskabinett hat Ende August den Weg frei gemacht für die parlamentarische Beratung des Gesetzentwurfes – aktuell ist angedacht, dass das Selbstbestimmungsgesetz (SBGG) im November 2024 in Kraft treten soll. Der einfache Personenstandwechsel soll damit künftig auch Minderjährigen möglich sein: Unter 14 Jahren ist dies mit Einwilligung der Eltern möglich, ab dem 14. Lebensjahr können Jugendliche mit Zustimmung der Eltern oder ansonsten über das Familiengericht einen juristischen Geschlechtswechsel vornehmen lassen.

Nach wie vor Kritik von Befürwortern und Gegnern

Nach wie vor gibt es sowohl von Befürwortern wie auch Gegnern viel Kritik am jüngsten Gesetzentwurf. Befürworter bemängeln die erneut lange Wartezeit, bis das Gesetz tatsächlich kommen soll, eine Meldepflicht an viele Behörden vor einem Geschlechtswechsel, um zu verhindern, dass Kriminelle sich durch eine Namensänderung der polizeilichen Verfolgung entziehen können oder auch die Stärkung der Rechte von Betreibern von Frauenschutzräumen wie beispielsweise Saunen, die je nach Gewichtung der Gesetzeslage künftig auch Trans-Frauen den Zutritt verwehren dürfen.

Kritiker bemängeln genau hier auch die nach wie vor nicht eindeutige Gesetzeslage, sehen daher eine potenzielle Gefahr für Frauen und Mädchen und deren Schutzräume und eine einhergehende leichtere Fortführung der ersten Schritte hin zu einer medizinischen Transition auch bei Kindern und Jugendlichen – hier hat die Quote der Minderjährigen, die sich selbst als trans definieren, je nach Land um mehrere tausend Prozent in den letzten Jahren zugenommen.

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