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Kritik am Selbstbestimmungsgesetz
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Selbstbestimmungsgesetz Ampel-Regierung ginge mit dem „extremen und pauschalen Ansatz“ zu weit, so die Union.

ms - 21.04.2023 - 08:38 Uhr
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Mehrere Fachpolitiker von CDU und CSU haben jetzt Kritik am geplanten Selbstbestimmungsgesetz der Bundesregierung geübt und erklärt, dass die Pläne der Ampel-Koalition in „ihrem extremen und pauschalen Ansatz" zu weit gingen. Der CDU-Bundestagsabgeordnete Christoph de Vries erklärte zudem gegenüber der dpa, dass auch nicht genug Rücksicht auf die „berechtigten Sorgen“ von schwul-lesbischen Vereinen sowie Frauen-Organisationen genommen werde.

Union ist grundsätzlich für ein neues Gesetz

Generell unterstützt dabei allerdings auch die Union die Pläne, dass bisherige Transsexuellengesetz durch ein neues modernes Gesetz zu ersetzen: „Wir sind offen für eine pragmatische Anpassung des Verfahrens zur Änderung des Namens beziehungsweise des Personenstands von transgeschlechtlichen Menschen, um dem Eindruck diskriminierender Regeln entgegenzutreten.“ Allerdings zeigten sich die Fachpolitiker nicht erfreut über den Begriff selbst, der Name „Selbstbestimmungsgesetz“ suggeriere, dass geschlechtliche Identität für alle jederzeit frei wählbar sein müsse. Dabei stünde für die große Mehrheit der Gesellschaft das Geschlecht jedoch fest und stünde auch nicht in Frage, so die Politiker weiter.

Gutachten und verpflichtende Beratungen

Unterzeichnet worden ist das Schreiben vom rechtspolitischen Sprecher der Fraktion, Günter Krings, der familienpolitischen Sprecherin Silvia Breher, der Fraktionsvize Andrea Lindholz sowie von CSU-Politikerin Dorothee Bär. Ein weiterer Kritikpunkt der Unionspolitiker: „Eine voraussetzungslose, jährliche Änderungsmöglichkeit des Geschlechtseintrages und des Vornehmens lehnen wir ab.“ Volljährige Menschen sollten so nach dem Wunsch der Unionspolitiker zwei Beratungstermine verpflichtend wahrnehmen müssen, bevor eine Änderung des Geschlechtseintrags vollzogen werden könne. Für Kinder und Jugendliche solle weiter die bisherige Rechtslage gelten. Diese sieht bisher zwei psychologische Gutachten vor, bevor eine Personenstandsänderung durchgeführt werden kann.

Streitpunkte in den Ministerien

Das Justiz- und das Familienministerium hatte im Juni letzten Jahres hingegen erste Pläne des neuen Selbstbestimmungsgesetzes vorgelegt, demnach diese Gutachten für alle künftig ersatzlos gestrichen werden sollen. Jugendliche ab 14 Jahren sollen dann mit Zustimmung der Eltern oder im Streitfall durch das Familiengericht einen Personenstandänderung vollziehen können. Immer wieder war es in den letzten Monaten wohl auch aus Druck von Vereinen und Verbänden zu Verzögerungen gekommen, zuletzt wollten beide Ministerien noch vor Ostern die konkreten Pläne vorstellen – dies geschah jedoch nicht.

Strittig scheint auch noch die Debatte um Schutzräume für Frauen zu sein. Gegenüber der Presse hatte Justizminister Marco Buschmann (FDP) erklärt, er wolle, dass im Zweifelsfall das Hausrecht angewandt werden kann, wenn beispielsweise Betreiber einer Frauensauna einer Trans-Frau keinen Zugang gewähren wollen. Das sei allerdings laut der Bundesbeauftragten für Antidiskriminierung, Ferda Ataman, nicht machbar und verstoße eindeutig gegen die geltenden Anti-Diskriminierungsgesetze.

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