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Verbot von HIV-Tests!

Verbot von HIV-Tests! Linke fordert klares Zeichen für die Arbeitswelt

ms - 09.01.2023 - 10:00 Uhr

Wie zuvor auch die Deutsche Aidshilfe hat jetzt auch die Linke.queer mit klaren Worten gefordert, dass HIV-Tests im Arbeitsleben generell verboten werden sollen. Dabei richtet sich die queere Organisation der Partei direkt an Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD), er sei jetzt gefordert, dies zeitnah umzusetzen.

Ausschluss von Universität aufgrund HIV

Ausgangspunkt der jüngsten Forderungen ist der Fall eines HIV-positiven Studenten, der jetzt final in letzter Instanz vor Gericht verloren hat – die Philipps-Universität in Marburg darf den jungen Mann der Universität verweisen, so das Urteil des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs. Der Student hatte dort ein Studium der Zahnmedizin absolviert, bis bei einer arbeitsmedizinischen Untersuchung beim betriebsärztlichen Dienst der Universität sein positiver HIV-Status festgestellt worden war. Die Universität wollte den jungen Mann daraufhin von der weiteren Ausbildung ausschließen, dagegen hatte der 34-jährige Student geklagt – vergebens, wie sich jetzt zeigt. Seit 2012 weiß der Mann um seine Erkrankung.  

HIV-Status darf keine Rolle spielen

Die Bundessprecher von Linke.queer, Daniel Bache und Frank Laubenburg, erklären dazu: „Ob ein Mensch HIV-positiv ist oder nicht, darf weder im Studium noch im Arbeitsleben eine Rolle spielen. Die Bundesregierung ist von daher gefordert, endlich einen Gesetzesentwurf vorzulegen, der HIV-Tests bei arbeitsmedizinischen Eignungsuntersuchungen verbietet, auch, wenn sie vermeintlich ‚freiwillig‘ erfolgen. Auch, wenn ein positives HIV-Testergebnis auf anderem Wege bekannt wird, muss ausgeschlossen werden, dass es gegen Betroffene verwendet werden kann.“

Konkret mit Blick auf den 34-Jährigen stellt die queere Organisation zudem klar: „Es ist erschreckend, dass der jahrelange Rechtsstreit um den Ausschluss eines HIV-positiven Studenten der Zahnmedizin durch die Marburger Universität bislang nur ein geringes Medienecho und überhaupt kein Eingreifen des Gesetzgebers zur Folge hatte. Die Diskriminierung HIV-positiver Menschen ist inakzeptabel. Dass diese Diskriminierung - wie im Marburger Fall - auch noch gerichtlich bestätigt wurde, zeigt die nach wie vor auch und gerade im Justizapparat vorhandenen Ressentiments gegen HIV-positive Menschen auf.“

Kein medizinischer Grund für Ausschluss

Die Universität selbst begründete ihren Schritt mit der Sicherheit anderer Studenten, zu groß sei die angebliche Gefahr, während der Ausbildung Kommilitonen oder auch später Patienten mit HIV anzustecken. Die Universität hatte dem Studenten zuvor die Eignungsbescheinigung für das weitere Studium verwehrt, auch deswegen, weil sich der 34-Jährige geweigert haben soll, weitere Tests vorzuweisen – eine Tatsache, zu der nach Angaben der Deutschen Aidshilfe der Student nicht verpflichtet gewesen ist. Der junge Mann sollte ein Jahr lang monatlich einen Test über sein “Ansteckungspotenzial“ erbringen, bezahlt stets aus eigener Tasche. Das tat er neun Monate lang auch, anschließend ging der Student allerdings vor Gericht und gewann auch in erster Instanz vor dem Verwaltungsgericht in Gießen im November 2021. Ein Gutachten des HIV-Experten Jürgen Rockstroh hatte aufgezeigt, dass es aus infektiologischer Sicht keinen Grund für den Ausschluss gibt. Die Universität stellte sich weiter quer und gewann nun in letzter Instanz.

Diskriminierende Praxis im Alltag

Die Deutsche Aidshilfe hatte dazu zu Beginn des neuen Jahres erst festgehalten: „Der HIV-Status von Beschäftigen ist für den Berufsalltag irrelevant. Dennoch sind vielerorts unnötige HIV-Tests Teil der Bewerbungs- und Einstellungsverfahren. Auch Behörden halten weiterhin an dieser diskriminierenden Praxis fest. Mit HIV kann man heute leben und arbeiten wie andere auch. Menschen mit HIV, die ihre HIV-Medikamente nehmen, sind genauso leistungsfähig wie andere und auch nicht häufiger krank. Ihnen steht jeder Beruf offen. Im Arbeitsalltag besteht auch kein Risiko einer HIV-Übertragung, auch dann nicht, wenn eine Person mit HIV keine HIV-Medikamente nimmt. In Deutschland werden aber fast alle Menschen mit HIV, die von ihrer HIV-Infektion wissen, erfolgreich behandelt. Die Viren können sich dann nicht vermehren und HIV kann selbst beim Sex nicht übertragen werden, geschweige denn im Job.“

Die einzige Ausnahme seien dabei Chirurgen, bei denen die HIV-Menge im Blut längere Zeit über der sogenannten Nachweisgrenze liegt – sie dürfen laut den Empfehlungen der virologischen Vereinigungen keine „verletzungsträchtige Tätigkeiten“ durchführen. Gemeint sind beispielsweise Operationen, bei denen sich die operierende Person selbst verletzen könnte, etwa durch Skalpelle.

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