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Intergeschlechtliche Menschen e.V. // © nito100
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Intergeschlechtliche Menschen e.V. Landesverband Bayern

km - 09.08.2021 - 10:00 Uhr

Intersexualität scheint trotz der präsenten Position des Buchstaben I in LGBTI* ein Randthema. Viele innerhalb und außerhalb der Community wissen gar nicht, was es konkret bedeutet. Es handelt sich um Menschen, deren körperliches Geschlecht (beispielsweise die Genitalien oder die Chromosomen) nicht der medizinischen Norm von 'eindeutig' männlichen oder weiblichen Körpern zugeordnet werden kann, sondern sich in einem Spektrum dazwischen bewegt.

Die Sichtbarkeit muss bei diesem Thema weiter gefördert werden und auch die Akzeptanz gesteigert werden. Dafür setzt sich unter anderem der Verein Intersexuelle Menschen e.V. ein.
SCHWULISSIMO sprach mit dem Landesverband in Bayern über die Angebote und Aufgaben des Vereins, sowie die rechtlich/gesetzliche Lage.

Wofür steht euer Verein?
Wir setzen uns für alle Belange von intergeschlechtlichen Menschen ein, sei es medizinisch, rechtlich, gesellschaftlich oder in der Arbeitswelt. Intergeschlechtliche Menschen sind schon immer Teil der Menschheit und müssen daher in unserer Gesellschaft gleichwertig vorkommen.
 

Wie ist die rechtliche/gesetzliche Lage für intersexuelle Menschen und wo muss etwas getan werden?
Im Recht und Gesetz werden Menschen mit Varianten der Geschlechtsentwicklung genannt, zu denen auch intergeschlechtliche Menschen zählen. Hier gibt es eine Reihe von Gesetzen und Passagen in Gesetzen, die für intergeschlechtliche Menschen Regelungen beinhalten. Diese sind oft noch unzureichend und müssen klarer definiert werden.

Im Gesetz zum Schutz von Kindern mit Varianten der Geschlechtsentwicklung werden Operationen an nicht einwilligungsfähigen Kindern, die nur der Anpassung an ein binäres Geschlecht dienen, verboten, d.h. die Eltern dürfen nicht mehr in diese einwilligen. Hier fehlen noch Definitionen, wann eine Variante der Geschlechtsentwicklung vorliegt, wann ein Kind einwilligungsfähig ist bzw. wie dieses herausgefunden werden soll und welche Eingriffe genau unter dieses Gesetz fallen.

Im Personenstandsgesetz gibt es jetzt eine Möglichkeit, eine Geschlechtsidentität positiv eintragen zu lassen, die nicht weiblich oder männlich ist, also divers. Dieser Eintrag ist an eine Bescheinigung über ein Vorliegen einer Variante der Geschlechtsentwicklung gebunden. Allerdings soll hier eine Identität eingetragen werden, die nicht per se am Körper abzulesen ist. Nicht alle intergeschlechtlichen Menschen haben auch eine diverse Identität.
 

Welche Arbeit macht euer Verein und welche Hilfen bietet ihr?
Wir bieten Weiterbildungen für z.B. Schulen und Geburtshelfer*innen an, aber auch Aufklärung der Öffentlichkeit. Eine Beratungsstelle informiert Ratsuchende allgemein und für erwachsene intergeschlechtliche Menschen und Familien mit intergeschlechtlichen Kindern bieten wir Peerberatung an, in der Menschen beraten, die eigene Erfahrungen mit Intergeschlechtlichkeit gemacht haben.

Wir unterstützen die Selbsthilfe und damit das öffentliche Gesundheitswesen. Nach Kontakt intergeschlechtlicher Menschen in der Selbsthilfe hat sich ein von ungeeigneter Aufklärung und Tabuisierung in der Familie und im Umfeld aufgebauter Druck sehr oft stark gemindert.
 

Wie kann man euren Verein unterstützen?
Man kann uns durch Spenden unterstützen oder durch eine Fördermitgliedschaft. Wer darüber hinaus aktiv werden möchte, kann sich ebenfalls an uns wenden.

Weitere Informationen gibt es auf der Webseite: https://www.im-ev.de

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